Rechtsprechung / § 302 FamFG

Entscheidungen zu § 302 FamFG

12 Entscheidungen · Dauer der einstweiligen Anordnung

  1. BGH, 06.05.2020 – XII ZB 534/19 Beschluss

    Leitsatz Endet eine vorläufige Betreuung durch Zeitablauf und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren ein Betreuer bestellt, ist für die Bemessung des Stundenansatzes grundsätzlich der Zeitpunkt der Bestellun…

  2. BGH, 20.11.2019 – XII ZB 501/18 Beschluss

    Leitsatz Besteht für den Betroffenen eine vorläufige Betreuung, so kann ein sog. Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuer ebenfalls nur vorläufig und damit durch einstweilige Anordnung bestellt werden.

  3. BGH, 13.01.2016 – XII ZB 101/13 Beschluss
  4. BGH, 16.05.2023 – VIII ZB 89/22 Beschluss

    Leitsatz Das Amt des Prozesspflegers ist mit dem Verfahrenseintritt eines ordentlichen gesetzlichen Vertreters des Verfahrensbeteiligten beendet, ohne dass es einer gerichtlichen Aufhebung der Bestellung bedarf (im Anschluss an B…

  5. BGH, 21.08.2019 – XII ZB 135/19 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Ablauf der festgesetzten Überprüfungsfrist hat auf die Fortgeltung der Betreuung einschließlich eines etwa angeordneten Einwilligungsvorbehalts keine Auswirkungen. 2. Wird die vom erstinstanzlichen Gericht festges…

  6. BGH, 13.02.2019 – XII ZB 485/18 Beschluss

    Leitsatz 1. Wird während eines auf Einrichtung einer Betreuung gerichteten Hauptsacheverfahrens eine vorläufige Betreuung angeordnet, tritt keine Erledigung im Sinne von § 62 FamFG ein. 2. Auch wenn das Verfahren nicht mit einer …

  7. BGH, 06.04.2016 – XII ZB 83/14 Beschluss

    Leitsatz Der Betreuer, der in Unkenntnis des Todes des Betroffenen zunächst weiter tätig wurde, ist insoweit allenfalls in analoger Anwendung von § 6 Satz 1 VBVG und nicht pauschal nach den §§ 4, 5 VBVG zu entschädigen.

  8. BGH, 14.12.2011 – XII ZB 489/10 Beschluss
  9. AG Moers, 17.02.2015 – 200 XVII 585/14 Beschluss
  10. OLG Frankfurt am Main, 18.02.2013 – 20 W 24/13 Beschluss
  11. OLG Frankfurt am Main, 21.01.2013 – 20 W 407/12 Beschluss
  12. LG Köln, 10.09.2012 – 26 O 385/11 Urteil