Rechtsprechung / § 160 FGO

Entscheidungen zu § 160 FGO

8 Entscheidungen

  1. BFH, 24.11.2021 – I R 6/21 Urteil

    Leitsatz NV: Wird eine nach § 160 FGO i.V.m. § 3 AGFGO BW gesetzlich angeordnete Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren unterlassen, liegt eine von Amts wegen zu beachtende Verletzung der Grundordnung des Verfahrens vor. Dies…

  2. BFH, 06.03.1996 – II R 38/93 Urteil

    Leitsatz 1. Das Ziel, durch die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch einen Dritten zu vermeiden, rechtfertigt es nicht, von der Erhebung vo…

  3. BGH, 28.03.2007 – IV AR (VZ) 1/07 Beschluss

    Leitsatz EGGVG § 23 Abs. 1, VwGO § 40 Abs. 1 Bei Streitigkeiten über die Streichung aus der bei der Justizverwaltung ge- führten Liste beeidigter und ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsger…

  4. BFH, 13.07.2011 – X B 187/10 Beschluss

    Leitsatz NV: Die Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens, auf das sich das FG gestützt hat, hat i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil das Gutachten in zahlreichen anderen Streitfällen h…

  5. BFH, 06.03.1996 – II R 102/93 Urteil

    Leitsatz 1. Das frühere GrEStG BW ist seit Aufhebung des § 160 Abs. 2 FGO durch das FGO-ÄndG vom 21. Dezember 1992 ( BGBl I 1992, 2109 ) ab 1. Januar 1993 kein revisibles Recht mehr, das der Überprüfung durch den BFH unterliegt.

  6. BFH, 26.04.1995 – II R 6/94 Urteil

    Leitsatz 1. Das frühere GrEStG NW ist seit Aufhebung des § 160 Abs. 2 FGO durch das FGOÄndG vom 21. Dezember 1992 ( BGBl I 1992, 2109 ) ab 1. Januar 1993 kein revisibles Recht mehr, das der Überprüfung durch den BFH unterliegt.

  7. BFH, 27.06.1984 – II B 9/84 Beschluss

    Leitsatz Die Auslegung des nicht revisiblen Landesrechts durch das FG ist auch maßgebend für die Prüfung, ob eine das revisible Recht betreffende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist.

  8. BFH, 06.06.1984 – II R 184/81 Urteil

    Leitsatz 1. Ein Erwerbsvorgang kann auch dadurch i. S. des § 34 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG BW (= § 17 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1940) rückgängig gemacht werden, daß der Meistbietende im Zwangsversteigerungsverfahren wegen eines Erbbaurechts v…