Rechtsprechung / § 51 EStDV 1955
Entscheidungen zu § 51 EStDV 1955
7 Entscheidungen · Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
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BFH, 14.02.2019 – VI R 47/16
Urteil
Leitsatz Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, gilt allein § 51 EStDV i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011. Die frühere Inanspruchnahme eines pauschalen Betriebsausgabenabzugs gemäß § 51 EStDV in …
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BFH, 25.08.1983 – IV R 193/80
Urteil
Leitsatz Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz von 90 v. H. nach § 4 Abs. 1 Forstschäden-Ausgleichsgesetz bezieht sich auf die ordentlichen und die außerordentlichen Holznutzungen.
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BVerfG, 19.04.1978 – 2 BvL 2/75
Beschluss
Leitsatz 1. § 34 c Abs. 3 EStG ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer g…
- FG Münster, 18.06.2009 – 10 K 1622/05 E Urteil
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BFH, 11.09.2013 – IV R 57/10
Urteil
Leitsatz 1. NV: Erhält ein Landwirt, der seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, eine Entschädigung dafür, dass er auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche einen Forst anpflanzt, ist die Entschädigung mit de…
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BFH, 16.02.1995 – IV R 62/94
Urteil
Leitsatz Wird eine im gemeinsamen Eigentum von Eheleuten stehende und im gemeinsamen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftete Forstfläche in das Alleineigentum eines Ehegatten übertragen, spricht eine tatsächliche …
- FG Köln, 15.01.2014 – 13 K 3735/10 Urteil