Rechtsprechung / § 51 EStDV 1955

Entscheidungen zu § 51 EStDV 1955

7 Entscheidungen · Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

  1. BFH, 14.02.2019 – VI R 47/16 Urteil

    Leitsatz Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, gilt allein § 51 EStDV i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011. Die frühere Inanspruchnahme eines pauschalen Betriebsausgabenabzugs gemäß § 51 EStDV in …

  2. BFH, 25.08.1983 – IV R 193/80 Urteil

    Leitsatz Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz von 90 v. H. nach § 4 Abs. 1 Forstschäden-Ausgleichsgesetz bezieht sich auf die ordentlichen und die außerordentlichen Holznutzungen.

  3. BVerfG, 19.04.1978 – 2 BvL 2/75 Beschluss

    Leitsatz 1. § 34 c Abs. 3 EStG ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer g…

  4. FG Münster, 18.06.2009 – 10 K 1622/05 E Urteil
  5. BFH, 11.09.2013 – IV R 57/10 Urteil

    Leitsatz 1. NV: Erhält ein Landwirt, der seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, eine Entschädigung dafür, dass er auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche einen Forst anpflanzt, ist die Entschädigung mit de…

  6. BFH, 16.02.1995 – IV R 62/94 Urteil

    Leitsatz Wird eine im gemeinsamen Eigentum von Eheleuten stehende und im gemeinsamen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftete Forstfläche in das Alleineigentum eines Ehegatten übertragen, spricht eine tatsächliche …

  7. FG Köln, 15.01.2014 – 13 K 3735/10 Urteil