Rechtsprechung / § 47a BeamtVG
Entscheidungen zu § 47a BeamtVG
1 Entscheidungen · Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
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BVerwG, 16.06.2008 – 1 DB 2.08
Beschluss
Leitsatz Ein Unterhaltsbeitrag nach §§ 77, 110 BDO kann nur noch für eine Dauer von insgesamt bis zu etwa fünf Jahren gewährt werden. Dies folgt vor allem aus dem Zweck des Unterhaltsbeitrags als vorübergehende Leistung der nachw…