Rechtsprechung / § 18 BMinG

Entscheidungen zu § 18 BMinG

3 Entscheidungen

  1. VGH Hessen, 01.10.2009 – 8 A 1891/09 Urteil

    Leitsatz Die Ruhensregelung des § 20 Abs. 1 BMinG ist auf alle Versorgungsansprüche anwendbar, die einem Mitglied oder einem ehemaligen Mitglied der Bundesregierung aus einem früheren Dienstverhältnis als Beamter oder Richter zus…

  2. BVerwG, 24.11.2011 – 2 C 57/09 Urteil

    Leitsatz 1. § 20 Abs. 1 BMinG erfasst sämtliche Ansprüche auf Versorgung, die einem ehemaligen Mitglied der Bundesregierung aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter zustehen, unabhängig davon, ob Träger der Versorg…

  3. BVerfG, 22.03.2018 – 2 BvR 780/16 Beschluss

    Leitsatz § 17 Nr. 3, § 18 VwGO, die die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit erlauben, sind mit dem Grundgesetz vereinbar. § 18 VwGO ist allerdings verfassungskonform dahin auszulegen, dass die wiederholte Be…