Rechtsprechung / § 19c AufenthG 2004
Entscheidungen zu § 19c AufenthG 2004
151 Entscheidungen · Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte
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VG Köln, 15.05.2020 – 5 L 461/20
Beschluss
Leitsatz Ein Studiengangwechsel nach erfolglosem Abschluss eines Studiums fällt in der Regel unter § 16b Abs. 4 Satz 1 AufenthG. Maßgebend ist aber weiterhin, dass der Ausbildungszweck noch erreicht werden kann, d.h. dass das Stu…
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