Entscheidungen zu § 43 ArbGG
5 Entscheidungen · Ehrenamtliche Richter
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BAG, 19.08.2004 – 1 AS 6/03
Beschluss
Leitsatz Wechselt ein ehrenamtlicher Richter beim Bundesarbeitsgericht während seiner Amtszeit von der Arbeitnehmer- auf die Arbeitgeberseite, ist die Fortführung seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter mit dem Grundsatz der …
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BAG, 21.09.1999 – 1 AS 6/99
Beschluss
Leitsatz 1. Ein ehrenamtlicher Richter beim BAG muß nicht als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tätig sein (§ 43 Abs. 2 Satz 2 ArbGG).
- BVerfG, 14.10.1970 – 1 BvR 307/68 Beschluss
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BAG, 07.11.2012 – 7 AZR 646/10 (A)
Beschluss
Leitsatz 1. Wird eine Prozesspartei von einer juristischen Person als Prozessvertreter vertreten, können die für sie handlungsberechtigten Personen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sein. 2. Gegen einen ehrenamtlichen …
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BAG, 14.12.2010 – 1 ABR 19/10
Beschluss
Leitsatz Die Tariffähigkeit einer von Gewerkschaften gebildeten Spitzenorganisation iSd. § 2 Abs. 3 TVG setzt voraus, dass deren Organisationsbereich mit dem ihrer Mitgliedsgewerkschaften übereinstimmt.