Rechtsprechung / § 43 ArbGG

Entscheidungen zu § 43 ArbGG

5 Entscheidungen · Ehrenamtliche Richter

  1. BAG, 19.08.2004 – 1 AS 6/03 Beschluss

    Leitsatz Wechselt ein ehrenamtlicher Richter beim Bundesarbeitsgericht während seiner Amtszeit von der Arbeitnehmer- auf die Arbeitgeberseite, ist die Fortführung seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter mit dem Grundsatz der …

  2. BAG, 21.09.1999 – 1 AS 6/99 Beschluss

    Leitsatz 1. Ein ehrenamtlicher Richter beim BAG muß nicht als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tätig sein (§ 43 Abs. 2 Satz 2 ArbGG).

  3. BVerfG, 14.10.1970 – 1 BvR 307/68 Beschluss
  4. BAG, 07.11.2012 – 7 AZR 646/10 (A) Beschluss

    Leitsatz 1. Wird eine Prozesspartei von einer juristischen Person als Prozessvertreter vertreten, können die für sie handlungsberechtigten Personen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sein. 2. Gegen einen ehrenamtlichen …

  5. BAG, 14.12.2010 – 1 ABR 19/10 Beschluss

    Leitsatz Die Tariffähigkeit einer von Gewerkschaften gebildeten Spitzenorganisation iSd. § 2 Abs. 3 TVG setzt voraus, dass deren Organisationsbereich mit dem ihrer Mitgliedsgewerkschaften übereinstimmt.