Rechtsprechung / § 39 ArbGG

Entscheidungen zu § 39 ArbGG

12 Entscheidungen · Heranziehung der ehrenamtlichen Richter

  1. BVerfG, 06.02.1998 – 1 BvR 1788/97 Beschluss
  2. BAG, 22.10.2015 – 2 AZN 519/15 Beschluss
  3. BAG, 16.10.2008 – 7 AZN 427/08 Beschluss

    Leitsatz Das Präsidium eines Landesarbeitsgerichts kann in dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan die bei dem Gericht berufenen ehrenamtlichen Richter allen Kammern zuweisen.

  4. BAG, 21.06.2001 – 2 AZR 359/00 Urteil

    Leitsatz Die dem Geschäftsverteilungsplan eines Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts beigefügte Liste der zu den jeweiligen Sitzungen heranzuziehenden ehrenamtlichen Richter unterliegt nicht der strengen Offenlegungspflicht…

  5. BAG, 19.03.2026 – 2 AZN 536/25 Beschluss
  6. BSG, 11.12.2024 – B 6 KA 26/23 B Beschluss

    Leitsatz Die Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu den Sitzungen unter Verwendung eines Karteikastens als bloßes Hilfsmittel ist mit der Garantie des gesetzlichen Richters vereinbar.

  7. BAG, 20.06.2023 – 1 AZN 99/23 Beschluss

    Leitsatz Ein Geschäftsverteilungsplan, der im Fall einer unvorhergesehenen Verhinderung eines bereits geladenen ehrenamtlichen Richters die Heranziehung eines Vertreters aus der jeweiligen Hilfsliste vorsieht, wenn zwischen dem B…

  8. BAG, 18.09.2019 – 5 AZN 640/19 Beschluss
  9. BAG, 15.04.2008 – 1 ABR 44/07 Beschluss
  10. BAG, 26.09.2007 – 10 AZR 35/07 Urteil
  11. BAG, 20.08.2002 – 3 AZR 133/02 Urteil

    Leitsatz Die Notfrist von einem Monat zur Erhebung der Wiederaufnahmeklage (§ 586 Abs. 1 ZPO) beginnt, sobald die Partei vom Nichtigkeits- oder Restitutionsgrund erfährt (§ 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO). "Kenntnis vom Anfechtungsgrund" …

  12. BAG, 16.05.2002 – 8 AZR 412/01 Urteil

    Leitsatz 1. Der gesetzliche Richter ist nicht gewahrt, wenn er durch eine Ermessensentscheidung des Gerichts bestimmt worden ist (BAG 22. März 2001 – 8 AZR 565/00 – AP GG Art. 101 Nr. 59).