Entscheidungen zu § 39 ArbGG
12 Entscheidungen · Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
- BVerfG, 06.02.1998 – 1 BvR 1788/97 Beschluss
- BAG, 22.10.2015 – 2 AZN 519/15 Beschluss
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BAG, 16.10.2008 – 7 AZN 427/08
Beschluss
Leitsatz Das Präsidium eines Landesarbeitsgerichts kann in dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan die bei dem Gericht berufenen ehrenamtlichen Richter allen Kammern zuweisen.
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BAG, 21.06.2001 – 2 AZR 359/00
Urteil
Leitsatz Die dem Geschäftsverteilungsplan eines Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts beigefügte Liste der zu den jeweiligen Sitzungen heranzuziehenden ehrenamtlichen Richter unterliegt nicht der strengen Offenlegungspflicht…
- BAG, 19.03.2026 – 2 AZN 536/25 Beschluss
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BSG, 11.12.2024 – B 6 KA 26/23 B
Beschluss
Leitsatz Die Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu den Sitzungen unter Verwendung eines Karteikastens als bloßes Hilfsmittel ist mit der Garantie des gesetzlichen Richters vereinbar.
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BAG, 20.06.2023 – 1 AZN 99/23
Beschluss
Leitsatz Ein Geschäftsverteilungsplan, der im Fall einer unvorhergesehenen Verhinderung eines bereits geladenen ehrenamtlichen Richters die Heranziehung eines Vertreters aus der jeweiligen Hilfsliste vorsieht, wenn zwischen dem B…
- BAG, 18.09.2019 – 5 AZN 640/19 Beschluss
- BAG, 15.04.2008 – 1 ABR 44/07 Beschluss
- BAG, 26.09.2007 – 10 AZR 35/07 Urteil
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BAG, 20.08.2002 – 3 AZR 133/02
Urteil
Leitsatz Die Notfrist von einem Monat zur Erhebung der Wiederaufnahmeklage (§ 586 Abs. 1 ZPO) beginnt, sobald die Partei vom Nichtigkeits- oder Restitutionsgrund erfährt (§ 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO). "Kenntnis vom Anfechtungsgrund" …
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BAG, 16.05.2002 – 8 AZR 412/01
Urteil
Leitsatz 1. Der gesetzliche Richter ist nicht gewahrt, wenn er durch eine Ermessensentscheidung des Gerichts bestimmt worden ist (BAG 22. März 2001 – 8 AZR 565/00 – AP GG Art. 101 Nr. 59).