Rechtsprechung / § 31 ArbGG

Entscheidungen zu § 31 ArbGG

6 Entscheidungen · Heranziehung der ehrenamtlichen Richter

  1. BAG, 20.06.2023 – 1 AZN 99/23 Beschluss

    Leitsatz Ein Geschäftsverteilungsplan, der im Fall einer unvorhergesehenen Verhinderung eines bereits geladenen ehrenamtlichen Richters die Heranziehung eines Vertreters aus der jeweiligen Hilfsliste vorsieht, wenn zwischen dem B…

  2. BAG, 16.10.2008 – 7 AZN 427/08 Beschluss

    Leitsatz Das Präsidium eines Landesarbeitsgerichts kann in dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan die bei dem Gericht berufenen ehrenamtlichen Richter allen Kammern zuweisen.

  3. BAG, 14.12.2010 – 1 ABR 19/10 Beschluss

    Leitsatz Die Tariffähigkeit einer von Gewerkschaften gebildeten Spitzenorganisation iSd. § 2 Abs. 3 TVG setzt voraus, dass deren Organisationsbereich mit dem ihrer Mitgliedsgewerkschaften übereinstimmt.

  4. BVerfG, 06.02.1998 – 1 BvR 1788/97 Beschluss
  5. BAG, 21.06.2001 – 2 AZR 359/00 Urteil

    Leitsatz Die dem Geschäftsverteilungsplan eines Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts beigefügte Liste der zu den jeweiligen Sitzungen heranzuziehenden ehrenamtlichen Richter unterliegt nicht der strengen Offenlegungspflicht…

  6. LAG Thüringen, 25.01.2023 – 6 Sa 222/22 Urteil