Entscheidungen zu § 31 ArbGG
6 Entscheidungen · Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
-
BAG, 20.06.2023 – 1 AZN 99/23
Beschluss
Leitsatz Ein Geschäftsverteilungsplan, der im Fall einer unvorhergesehenen Verhinderung eines bereits geladenen ehrenamtlichen Richters die Heranziehung eines Vertreters aus der jeweiligen Hilfsliste vorsieht, wenn zwischen dem B…
-
BAG, 16.10.2008 – 7 AZN 427/08
Beschluss
Leitsatz Das Präsidium eines Landesarbeitsgerichts kann in dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan die bei dem Gericht berufenen ehrenamtlichen Richter allen Kammern zuweisen.
-
BAG, 14.12.2010 – 1 ABR 19/10
Beschluss
Leitsatz Die Tariffähigkeit einer von Gewerkschaften gebildeten Spitzenorganisation iSd. § 2 Abs. 3 TVG setzt voraus, dass deren Organisationsbereich mit dem ihrer Mitgliedsgewerkschaften übereinstimmt.
- BVerfG, 06.02.1998 – 1 BvR 1788/97 Beschluss
-
BAG, 21.06.2001 – 2 AZR 359/00
Urteil
Leitsatz Die dem Geschäftsverteilungsplan eines Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts beigefügte Liste der zu den jeweiligen Sitzungen heranzuziehenden ehrenamtlichen Richter unterliegt nicht der strengen Offenlegungspflicht…
- LAG Thüringen, 25.01.2023 – 6 Sa 222/22 Urteil