Rechtsprechung / § 37 ApoBetrO 1987
Entscheidungen zu § 37 ApoBetrO 1987
2 Entscheidungen · Übergangsvorschriften
- VG Düsseldorf, 20.05.2020 – 16 K 7633/18 Urteil
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BVerwG, 26.02.2015 – 3 C 30/13
Urteil
Leitsatz Eine inländische Apotheke darf auf Bestellung ihrer Kunden Arzneimittel von einer Apotheke im EU-Ausland beziehen und mit Rechnung der ausländischen Apotheke an sie abgeben.