Rechtsprechung / § 36 AWaffV

Entscheidungen zu § 36 AWaffV

1 Entscheidungen · Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  1. LG Berlin, 25.06.2024 – 67 O 89/24 Urteil

    Leitsatz Derjenige, der eine Schusswaffe besitzt und auf eine Weise verwahrt, die nicht den Vorgaben des WaffG und der AWaffV entspricht, verwirklicht den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB, wenn die Waffe s…