Entscheidungen zu § 36 AWaffV
1 Entscheidungen · Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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LG Berlin, 25.06.2024 – 67 O 89/24
Urteil
Leitsatz Derjenige, der eine Schusswaffe besitzt und auf eine Weise verwahrt, die nicht den Vorgaben des WaffG und der AWaffV entspricht, verwirklicht den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB, wenn die Waffe s…