Rechtsprechung / EuGH, 21.09.2017 – C-326/15

Zitiert von 12 Entscheidungen

EuGH, Urteil vom 21.09.2017 – C-326/15

  1. EuGH, 01.03.2018 – C-117/16 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 180
  2. EuGH, 01.03.2018 – C-118/16 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 190
  3. EuGH, 01.03.2018 – C-299/16 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 177
  4. EuGH, 01.03.2018 – C-119/16 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 173
  5. EuGH, 22.11.2017 – C-251/16 Urteil · Rn. 67
  6. BFH, 23.09.2020 – XI R 35/18 Urteil · Rn. 32

    Leitsatz 1. Ein steuerbarer Umsatz in Form einer Leistung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt nur vor, wenn ein identifizierbarer Leistungsempfänger vorhanden ist, der einen Vorteil erhält, der zu einem Verbrauch i…

  7. BFH, 13.12.2017 – XI R 4/16 Urteil · Rn. 43

    Leitsatz Ein inländischer Reiseveranstalter kann sich hinsichtlich der von ihm für sein Unternehmen bezogenen Reisevorleistungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Unternehmers, für die er als Leistungsempfäng…

  8. EuGH, 01.03.2018 – C-116/16 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 182
  9. EuGH, 01.03.2018 – C-115/16 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 176
  10. EuGH, 05.04.2017 – C-616/15 Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 102

    Leitsatz Aus diesen Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, – festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. Novem…

  11. EuGH, 09.07.2026 – C-360/25 Urteil · Rn. 64

    Leitsatz Art. 107 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Leistungen, die nicht anderweitig steuerfrei sind und zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank‑, Versicherungs- …

  12. BFH, 04.09.2024 – XI R 37/21 Beschluss · Rn. 35

    Leitsatz 1. Eine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin. 2. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieh…