Rechtsprechung / EuGH, 07.03.2017 – T-194/13

Zitiert von 12 Entscheidungen

EuGH, Urteil vom 07.03.2017 – T-194/13

  1. EuGH, 16.01.2019 – C-265/17 Urteil · Rn. 5
  2. EuG, 20.01.2021 – T-758/18 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die ABLV Bank AS trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) entstanden sind. 3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten. Pa…

  3. EuGH, 21.12.2023 – C-297/22 Urteil · Rn. 5
  4. EuG, 22.01.2025 – T-56/25 Urteil · Rn. 231
  5. EuG, 23.02.2022 – T-834/17 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie ein Drittel der Kosten, die der United Parcel Service, Inc. entstanden sind. 3. United Parcel Service trägt zwei Drittel ihrer e…

  6. EuG, 23.07.2025 – T-84/22 Urteil

    Leitsatz 1. Art. 2 Buchst. a des Beschlusses C(2021) 8612 final der Kommission vom 2. Dezember 2021 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache AT.40135 – FOREX [Sterling Lads]) wird für nichtig erk…

  7. EuG, 23.07.2025 – T-1049/23 Urteil

    Leitsatz 1. Der Bloom mit Schreiben vom 30. August 2023 unter dem Aktenzeichen Ares (2023) 5917994 mitgeteilte Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem ihr Antrag auf interne Überprüfung des Schreibens der Kommission betref…

  8. EuG, 26.05.2025 – T-550/25 Beschluss · Rn. 132
  9. EuG, 26.05.2025 – T-549/25 Beschluss · Rn. 205
  10. EuG, 15.01.2025 – T-193/23 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die MegaFon OAO trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union. 3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten. Mastroianni Brkan Gâlea Tóth Kalėda

  11. EuG, 23.02.2022 – T-540/18 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Aviation Holdings DAC und die ASL Airlines (Ireland) Ltd tragen die Kosten. Papasavvas da Silva Passos Reine Truchot Sampol Pucurull

  12. EuGH, 03.09.2020 – C-265/17 Beschluss · Rn. 3

    Leitsatz Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Europäische Kommission der United Parcel Service Inc. in der Rechtssache C‑265/17 P zu ersetzen hat, wird auf 200000 Euro festgesetzt.