Rechtsprechung / EuGH, 09.12.2010 – C-31/10

Zitiert von 13 Entscheidungen

EuGH, Urteil vom 09.12.2010 – C-31/10

  1. EuGH, 26.09.2013 – C-189/11 Urteil · Rn. 80
  2. BFH, 11.07.2018 – XI R 26/17 Urteil · Rn. 48

    Leitsatz Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Ansp…

  3. EuGH, 06.06.2013 – C-296/11 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 99
  4. EuGH, 06.06.2013 – C-269/11 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 99
  5. EuGH, 06.06.2013 – C-293/11 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 99
  6. EuGH, 19.12.2018 – C-552/17 Urteil · Rn. 37
  7. BFH, 03.08.2017 – V R 60/16 EuGH-Vorlage · Rn. 12

    Leitsatz 1. Unterliegt eine Leistung, die im Wesentlichen in der Überlassung einer Ferienwohnung besteht und bei der zusätzliche Leistungselemente nur als Neben- zur Hauptleistung anzusehen sind, entsprechend dem EuGH-Urteil Van …

  8. EuGH, 06.06.2013 – C-450/11 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 99
  9. EuGH, 01.03.2012 – C-220/11 Beschluss · Rn. 23

    Leitsatz Ein Beförderungsunternehmen, das lediglich die Beförderung von Personen durchführt, indem es an Reisebüros Busbeförderungsleistungen erbringt, und das keine weiteren Dienstleistungen wie die Unterbringung, eine Reiseführ…

  10. BFH, 20.06.2024 – V R 30/23 EuGH-Vorlage · Rn. 34

    Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern…

  11. BFH, 19.10.2011 – XI R 18/09 Urteil · Rn. 20

    Leitsatz 1. Eine von einem Reiseunternehmer angebotene Kreuzfahrtschiffsreise einschließlich des Bustransfers des Reisenden zum Abfahrtshafen ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 UStG eine einheitliche Re…

  12. FG Niedersachsen, 24.03.2011 – 5 K 59/09 Urteil · Rn. 3
  13. FG Hessen, 07.10.2024 – 6 K 756/23 Urteil · Rn. 3