Rechtsprechung / EuGH, 07.09.2006 – C-166/05
Zitiert von 11 Entscheidungen
EuGH, Urteil vom 07.09.2006 – C-166/05
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EuGH, 03.09.2009 – C-37/08
Urteil · Rn. 43
Leitsatz Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche …
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EuGH, 06.12.2007 – C-451/06
Urteil · Rn. 23
Leitsatz Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche…
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BFH, 16.03.2023 – V R 17/21
Urteil · Rn. 29
Leitsatz NV: Die Finanzierungsvermittlung kann eine von der Grundstücksvermittlung abgrenzbare und damit eigenständige sonstige Leistung sein, die nicht der Ortsbestimmung nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG unterliegt.
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BFH, 12.10.2016 – XI R 5/14
Urteil · Rn. 26
Leitsatz 1. Die Einräumung der Berechtigung, auf einem Golfplatz Golf zu spielen, ist keine "sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück" i.S. des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG . 2. Räumt ein Unternehmer privaten Golfspielern…
- EuGH, 27.06.2013 – C-155/12 Urteil · Rn. 18
- EuGH, 08.12.2016 – C-453/15 Urteil · Rn. 27
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 – 14 K 2811/13 Urteil · Rn. 3
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BFH, 01.03.2018 – V R 25/17
Urteil · Rn. 24
Leitsatz § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a.F. setzt ebensowenig wie Art. 52 Buchst. a MwStSystRL a.F. voraus, dass die Leistung höchstpersönlich erbracht wird. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur die Leistung eines auftretend…
- OLG Köln, 30.09.2015 – 16 U 46/15 Urteil
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EuGH, 07.09.2010 – C-270/09
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 151
Leitsatz In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die Vorlagefragen des Court of Session wie folgt zu antworten: 1. Eine Leistung in Form der Einräumung vertraglicher Rechte (Punkte-Rechte) w…
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EuGH, 02.04.2009 – C-37/08
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 138
Leitsatz Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt auf die Fragen des VAT and Duties Tribunal zu antworten: 1. Die Dienstleistungen, welche die Klägerin im Gegenzug für die Entri…