Rechtsprechung / EuGH, 18.01.2005 – C-325/03
Zitiert von 12 Entscheidungen
EuGH, Beschluss vom 18.01.2005 – C-325/03
- EuGH, 23.04.2013 – C-478/11,C-482/11 Urteil · Rn. 75
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EuGH, 16.11.2010 – C-73/10
Beschluss · Rn. 41
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
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EuGH, 18.12.2007 – C-314/06
Urteil · Rn. 34
Leitsatz 1. Der Begriff der höheren Gewalt im Sinne von Art, 14 Abs, 1 Satz 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflich…
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EuGH, 08.11.2007 – C-242/07
Beschluss · Rn. 36
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
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EuG, 16.03.2006 – T-322/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, ausgenommen die Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
- EuGH, 09.09.2015 – T-660/14 Urteil · Rn. 37
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EuG, 28.01.2009 – T-125/06
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Centro Studi Antonio Manieri Srl wird verurteilt, ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates zu…
- EuGH, 22.01.2015 – T-488/13 Beschluss · Rn. 25
- EuGH, 28.05.2013 – T-130/13 Beschluss · Rn. 18
- VG Köln, 13.11.2025 – 13 K 5204/21 Urteil
- EuGH, 24.01.2019 – C-660/17 P Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 101
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EuGH, 11.09.2008 – C-308/07
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 124
Leitsatz In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, – das Rechtsmittel in vollem Umfang zurückzuweisen und – dem Rechtsmittelführer die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen. (1) . (2) – Beschluss …