Rechtsprechung / EuGH, 11.11.2003 – C-488/01

Zitiert von 21 Entscheidungen

EuGH, Beschluss vom 11.11.2003 – C-488/01

  1. EuGH, 02.04.2009 – C-431/07 Urteil · Rn. 83

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Bouygues SA und die Bouygues Télécom SA tragen die Kosten. 3. Die Französische Repu…

  2. EuGH, 23.03.2004 – C-234/02 Urteil · Rn. 69

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

  3. EuGH, 27.02.2007 – C-355/04 Urteil · Rn. 30

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Segi, Frau Zubimendi Izaga und Herr Galarraga tragen die Kosten. 3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

  4. EuGH, 07.07.2005 – C-208/03 Urteil · Rn. 73

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Herr Le Pen trägt die Kosten des vorliegenden Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung. 3. Die Französische Republik trägt ihre eigenen K…

  5. EuGH, 27.02.2007 – C-354/04 Urteil · Rn. 30

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, 2. Gestoras Pro Amnistía sowie die Herren Olano Olano und Zelarain Errasti tragen die Kosten, 3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

  6. EuGH, 23.04.2009 – C-425/07 Urteil · Rn. 33

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Ko…

  7. EuGH, 29.04.2004 – C-199/01 Urteil · Rn. 58

    Leitsatz 1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Jede Beteiligte trägt ihre eigenen Kosten.

  8. EuGH, 29.06.2004 – C-486/01 Urteil · Rn. 4

    Leitsatz 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Parlament) wird aufgehoben, soweit die Klage d…

  9. EuGH, 29.10.2004 – C-360/02 Beschluss · Rn. 39

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.

  10. EuGH, 21.02.2002 – C-486/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Rechtssachen C-486/01 PR und C-488/01 PR werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. 3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  11. EuGH, 19.10.2017 – C-198/16 Urteil · Rn. 61
  12. EuGH, 03.12.2014 – C-431/14 Beschluss · Rn. 15

    Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  13. EuGH, 29.04.2005 – C-404/04 Beschluss · Rn. 31

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  14. EuGH, 14.07.2005 – C-420/04 Beschluss · Rn. 98

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.

  15. EuGH, 29.04.2004 – C-162/01 Urteil · Rn. 106

    Leitsatz 1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführer haben jeweils die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  16. EuGH, 27.06.2002 – C-274/00 Urteil · Rn. 53

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  17. EuGH, 16.09.2020 – C-121/19 Urteil · Rn. 38
  18. EuGH, 29.10.2009 – C-414/08 Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 229

    Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, – das Rechtsmittel der Sviluppo Italia Basilicata SpA zurückzuweisen; – Sviluppo Italia Basilicata SpA die Kosten aufzuerlegen. (1) . (2) – T‑176/06. (3) – ABl. L 185, S. 9. …

  19. EuGH, 08.10.2008 – C-431/07 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Aus diesen Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Rechtsmittel zurückzuweisen; 2. den Rechtsmittelführerinnen die Kosten aufzuerlegen; 3. der Französischen Republik ihre eigenen Kosten aufzuerlegen. (1) . (2) – …

  20. EuGH, 13.01.2005 – C-254/03 Urteil · Rn. 58

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Eduardo Vieira SA trägt die Kosten.

  21. EuGH, 20.01.2004 – C-486/01 Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 28

    Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Europäisches Parlament) auf der …