Rechtsprechung / EuGH, 05.07.2001 – C-341/00
Zitiert von 11 Entscheidungen
EuGH, Beschluss vom 05.07.2001 – C-341/00
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EuG, 14.12.2005 – T-209/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.
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EuGH, 23.04.2009 – C-362/06
Urteil · Rn. 26
Leitsatz Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Herr Sahlstedt u. a. tragen die Kosten. 3. Das Königreich Spanien und die Republik Fin…
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EuGH, 02.05.2006 – C-417/04
Urteil · Rn. 44
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Regione Siciliana trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuGH, 30.01.2002 – C-151/01
Beschluss · Rn. 52
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die La Conqueste SCEA trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 14.04.2005 – T-88/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. 3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
- EuGH, 27.10.2015 – T-721/14 Beschluss · Rn. 86
- EuGH, 16.01.2014 – T-385/11 Urteil · Rn. 64
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EuG, 08.09.2005 – T-287/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates. 3. Der Streithilfeantrag der Kommission ist erledigt.
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EuG, 08.09.2005 – T-295/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates. 3. Über den Streithilfeantrag der Kommission braucht nicht entschieden zu werden.
- EuGH, 10.10.2017 – T-435/15 Urteil · Rn. 43
- EuGH, 07.07.2014 – T-202/13 Beschluss · Rn. 47