Rechtsprechung / EuGH, 31.05.2001 – C-41/99

Zitiert von 12 Entscheidungen

EuGH, Urteil vom 31.05.2001 – C-41/99

  1. EuGH, 25.07.2002 – C-50/00 Urteil · Rn. 42

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

  2. EuG, 11.05.2005 – T-111/01 Urteil

    Leitsatz 1. Artikel 3 der Entscheidung 2001/673/EG der Kommission vom 28. März 2001 über die staatlichen Beihilfen, die Deutschland zugunsten von EFBE Verwaltungs GmbH & Co. Management KG (jetzt Lintia Beteiligungsholding GmbH, g…

  3. EuG, 02.04.2004 – T-231/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Beklagten.

  4. EuG, 05.12.2002 – T-114/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  5. EuG, 03.07.2007 – T-212/02 Beschluss

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) 1. Die Klage wird, soweit sie auf Nichtigerklärung gerichtet ist, als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie auf Schadensersatz gerichtet ist. 3…

  6. EuGH, 15.01.2002 – C-171/00 Urteil · Rn. 42

    Leitsatz 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 9. März 2000 in der Rechtssache T-29/97 (Liberos/Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft…

  7. EuG, 21.09.2005 – T-306/01 Urteil

    Leitsatz 1. Die Anträge, die Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates vom 6. März 2001 über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von …

  8. EuG, 27.04.2022 – T-710/21 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Herr Robert Roos und die anderen im Anhang aufgeführten Kläger tragen die Kosten einschließlich der Kosten der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Papasavvas Svenningsen Barents …

  9. EuG, 08.09.2005 – T-287/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates. 3. Der Streithilfeantrag der Kommission ist erledigt.

  10. EuG, 08.09.2005 – T-295/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates. 3. Über den Streithilfeantrag der Kommission braucht nicht entschieden zu werden.

  11. EuG, 16.02.2005 – T-142/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Beklagten.

  12. EuG, 12.03.2007 – T-417/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. 3. Die Republik Ungarn trägt ihre eigenen Kosten.