Rechtsprechung / EuGH, 23.03.2001 – C-7/01

Zitiert von 11 Entscheidungen

EuGH, Beschluss vom 23.03.2001 – C-7/01

  1. EuG, 21.01.2004 – T-245/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Verpflichtung der Fédération nationale des syndicats d'exploitants agricoles, zugunsten der Kommission eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der nach Artikel 3 der Entscheidung 2003/600/EG v…

  2. EuG, 05.08.2003 – T-79/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

  3. EuGH, 18.01.2024 – C-128/21 Urteil · Rn. 116

    Leitsatz 1. Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass in einem Mitgliedstaat niedergelassene Notare als „Unternehmen“ im Sinne dieser Bestimmung anzusehen sind, wenn sie in bestimmten Situationen Tätigkeiten der Beurkundung von gr…

  4. EuG, 20.10.2003 – T-46/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  5. EuG, 16.12.2003 – T-5/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin in der Rechtssache T-5/00 trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen An…

  6. EuG, 21.01.2004 – T-252/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  7. EuG, 27.03.2003 – T-398/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

  8. EuGH, 12.02.2003 – C-399/02 Beschluss · Rn. 57

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieser Instanz.

  9. EuGH, 24.07.2003 – C-233/03 Beschluss · Rn. 13

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Linea GIG Sri in liquidazione trägt die Kosten dieses Rechtszugs.

  10. EuGH, 15.12.2015 – T-522/15 Beschluss · Rn. 32
  11. EuG, 21.01.2004 – T-217/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Verpflichtung der Antragstellerin, zugunsten der Kommission eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der nach Artikel 3 der Entscheidung 2003/600/EG der Kommission vom 2. April 2003 in einem Ve…