Rechtsprechung / EuGH, 14.12.1999 – C-364/99

Zitiert von 12 Entscheidungen

EuGH, Beschluss vom 14.12.1999 – C-364/99

  1. EuG, 30.09.2003 – T-191/98 Urteil

    Leitsatz 1. Artikel 5 der Entscheidung 1999/243/EG der Kommission vom 16. September 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 und Artikel 86 EG-Vertrag (Sache IV/35.134 — Trans-Atlantic Conference Agreement) wird für nichtig erklär…

  2. EuG, 05.08.2003 – T-79/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

  3. EuG, 20.10.2003 – T-46/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  4. EuGH, 23.03.2001 – C-7/01 Beschluss · Rn. 11

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied trägt die Kosten des Verfahrens.

  5. EuGH, 20.06.2003 – C-156/03 Beschluss · Rn. 61

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  6. EuG, 27.03.2003 – T-398/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

  7. EuGH, 12.02.2003 – C-399/02 Beschluss · Rn. 41

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieser Instanz.

  8. EuGH, 08.05.2003 – C-39/03 Beschluss · Rn. 66

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  9. EuGH, 15.12.2000 – C-361/00 Beschluss · Rn. 27

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Cho Yang Shipping Co. Ltd trägt die Kosten.

  10. EuG, 14.12.2000 – T-5/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Die CEF City Electrical Factors BV und die CEF Holdings Ltd werden im Verfahren der einstweiligen Anordnung als Streithelferinnen zur Unterstützung der Anträge der Beklagten zugelassen. 2. Der Antrag auf einstweilige …

  11. EuGH, 27.02.2015 – T-826/14 Beschluss · Rn. 54
  12. EuGH, 24.07.2003 – C-233/03 Beschluss · Rn. 13

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Linea GIG Sri in liquidazione trägt die Kosten dieses Rechtszugs.