Rechtsprechung / EuGH, 29.06.1999 – C-107/99
Zitiert von 20 Entscheidungen
EuGH, Beschluss vom 29.06.1999 – C-107/99
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EuG, 31.10.2000 – T-85/00
Beschluss
Leitsatz 1. In Bezug auf die Antragstellerinnen wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die die Stoffe Clobenzorex, Fenbutrazat, Fenproporex, Mazi…
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EuG, 19.10.2000 – T-141/00
Beschluss
Leitsatz 1. In Bezug auf die Antragstellerin wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff Amfepramon enthalten (K[2000] 453), ausgesetzt.…
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EuG, 20.07.2000 – T-169/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 25.11.1999 – T-222/99
Beschluss
Leitsatz 1. Der Vollzug der Handlung des Europäischen Parlaments vom 14. September 1999, mit der dieses die vom Ausschuß für konstitutionelle Fragen vorgeschlagene Auslegung von Artikel 29 seiner Geschäftsordnung angenommen hat, …
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EuG, 15.06.2001 – T-339/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.Luxemburg, den 15. Juni 2001
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EuG, 31.10.2000 – T-84/00
Beschluss
Leitsatz 1. In Bezug auf die Antragstellerinnen wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die die Stoffe Clobenzorex, Fenbutrazat, Fenproporex, Mazi…
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EuG, 10.11.2004 – T-316/04
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 20.12.2001 – T-214/01
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 10.11.2004 – T-303/04
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 17.01.2001 – T-342/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 31.07.2003 – C-208/03
Beschluss · Rn. 105
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
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EuG, 02.05.2000 – T-17/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Vollzug der Artikel 1 und 2 des Beschlusses des Parlaments über die Bedingungen und Modalitäten der internen Untersuchungen wird ausgesetzt, soweit sie die Antragsteller zur Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt…
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EuG, 14.04.2000 – T-144/99
Beschluss
Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 20.12.2001 – T-213/01
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 02.08.2001 – T-111/01
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 07.04.2000 – T-326/99
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 12.07.2002 – T-163/02
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 07.12.2001 – T-192/01
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 31.01.2001 – T-373/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 21.07.1999 – T-191/98 R
Beschluss · Rn. 19
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.