Rechtsprechung / EuGH, 29.06.1999 – C-107/99

Zitiert von 20 Entscheidungen

EuGH, Beschluss vom 29.06.1999 – C-107/99

  1. EuG, 31.10.2000 – T-85/00 Beschluss

    Leitsatz 1. In Bezug auf die Antragstellerinnen wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die die Stoffe Clobenzorex, Fenbutrazat, Fenproporex, Mazi…

  2. EuG, 19.10.2000 – T-141/00 Beschluss

    Leitsatz 1. In Bezug auf die Antragstellerin wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff Amfepramon enthalten (K[2000] 453), ausgesetzt.…

  3. EuG, 20.07.2000 – T-169/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  4. EuG, 25.11.1999 – T-222/99 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug der Handlung des Europäischen Parlaments vom 14. September 1999, mit der dieses die vom Ausschuß für konstitutionelle Fragen vorgeschlagene Auslegung von Artikel 29 seiner Geschäftsordnung angenommen hat, …

  5. EuG, 15.06.2001 – T-339/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.Luxemburg, den 15. Juni 2001

  6. EuG, 31.10.2000 – T-84/00 Beschluss

    Leitsatz 1. In Bezug auf die Antragstellerinnen wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die die Stoffe Clobenzorex, Fenbutrazat, Fenproporex, Mazi…

  7. EuG, 10.11.2004 – T-316/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  8. EuG, 20.12.2001 – T-214/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  9. EuG, 10.11.2004 – T-303/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  10. EuG, 17.01.2001 – T-342/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  11. EuGH, 31.07.2003 – C-208/03 Beschluss · Rn. 105

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

  12. EuG, 02.05.2000 – T-17/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug der Artikel 1 und 2 des Beschlusses des Parlaments über die Bedingungen und Modalitäten der internen Untersuchungen wird ausgesetzt, soweit sie die Antragsteller zur Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt…

  13. EuG, 14.04.2000 – T-144/99 Beschluss

    Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  14. EuG, 20.12.2001 – T-213/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  15. EuG, 02.08.2001 – T-111/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  16. EuG, 07.04.2000 – T-326/99 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  17. EuG, 12.07.2002 – T-163/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  18. EuG, 07.12.2001 – T-192/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  19. EuG, 31.01.2001 – T-373/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  20. EuG, 21.07.1999 – T-191/98 R Beschluss · Rn. 19

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.