Rechtsprechung / EuGH, 19.02.1998 – C-4/96

Zitiert von 13 Entscheidungen

EuGH, Urteil vom 19.02.1998 – C-4/96

  1. EuG, 11.09.2002 – T-13/99 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Pfizer trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung. 3. Die Asociación nacional de productores de ganado porcino…

  2. EuG, 11.09.2002 – T-70/99 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Alpharma Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung. 3. Die Kommission, das Königreich Schweden, die Repu…

  3. EuGH, 02.07.2009 – C-343/07 Urteil · Rn. 84

    Leitsatz 1. Die Prüfung der ersten Frage des vorlegenden Gerichts hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1347/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der …

  4. EuGH, 09.09.2004 – C-304/01 Urteil · Rn. 23

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.

  5. EuGH, 05.10.1999 – C-179/95 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eignen Kosten.

  6. EuG, 17.03.2005 – T-285/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen fünf Sechstel ihrer eigenen Kosten. Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten ein Sechstel der Kosten der Klägerinnen.

  7. EuG, 06.12.2001 – T-196/99 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

  8. EuG, 08.07.1999 – T-12/96 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates und der Kommission.

  9. EuG, 08.07.1999 – T-194/95 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  10. EuGH, 11.01.2017 – C-128/15 Urteil · Rn. 46
  11. EuG, 03.05.2007 – T-219/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

  12. EuG, 19.10.2005 – T-415/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates. 3. Die Französische Republik und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

  13. EuG, 07.07.2004 – T-37/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Porto de Abrigo — Organização de Produtores da Pesca CRL und die GÊ-Questa — Associação de Defesa do Ambiente werden als Streithelferinnen zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen. 2. Der Strei…