Rechtsprechung / EuGH, 30.04.1997 – C-89/97
Zitiert von 15 Entscheidungen
EuGH, Beschluss vom 30.04.1997 – C-89/97
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EuG, 12.05.1999 – T-164/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten sowie gesamtschuldnerisch die der Kommission.
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EuGH, 31.07.2003 – C-208/03
Beschluss · Rn. 103
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
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EuGH, 21.02.2002 – C-486/01
Beschluss · Rn. 73
Leitsatz 1. Die Rechtssachen C-486/01 PR und C-488/01 PR werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. 3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 16.01.2004 – T-369/03
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnungen wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 12.02.2003 – C-399/02
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieser Instanz.
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EuG, 15.11.2007 – T-215/07
Beschluss
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DER FÜR DIE GEWÄHRUNG VORLÄUFIGEN RECHTSSCHUTZES ZUSTÄNDIGE RICHTER 1. Der Vollzug des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 zur Prüfung des Mandats von Beniamino Donnici (2007/2…
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EuG, 02.07.2004 – T-76/04
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 02.07.2004 – T-78/04
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 27.02.2002 – C-480/01
Beschluss · Rn. 21
Leitsatz 1. Das Verfahren ist erledigt. 2. Die Commerzbank AG trägt die Kosten des Verfahrens.
- EuGH, 17.09.2015 – C-386/15 Beschluss · Rn. 38
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EuG, 18.03.2008 – T-411/07
Beschluss
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. Luxemburg, den 18. März 2008
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EuGH, 08.04.2003 – C-471/02
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 11.07.2002 – T-107/01
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 27.02.2002 – C-477/01
Beschluss · Rn. 22
Leitsatz 1. Das Verfahren ist erledigt. 2. Die Reisebank AG trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 03.02.2004 – T-422/03
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.