Rechtsprechung / EuGH, 14.07.1994 – C-353/92
Zitiert von 15 Entscheidungen
EuGH, Urteil vom 14.07.1994 – C-353/92
-
EuGH, 05.10.2000 – C-288/96
Urteil · Rn. 86
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
-
EuGH, 22.11.2001 – C-301/97
Urteil · Rn. 170
Leitsatz 1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik und die Kommission der Euro…
-
EuGH, 14.05.1998 – C-48/96
Urteil · Rn. 45
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.
-
EuGH, 17.10.1995 – C-478/93
Urteil · Rn. 54
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.
-
EuGH, 04.02.1997 – C-9/95
Urteil · Rn. 50
Leitsatz 1) Die Klagen werden abgewiesen. 2) Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3) Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
-
EuGH, 22.11.2001 – C-110/97
Urteil · Rn. 151
Leitsatz 1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik und die Kommission der Euro…
-
EuGH, 10.03.2005 – C-342/03
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die ihre eigenen Kosten trägt.
-
EuGH, 19.11.1998 – C-284/94
Urteil · Rn. 17
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.
-
EuG, 15.10.1998 – T-2/95
Urteil · Rn. 322
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen.
-
EuGH, 15.05.2008 – C-442/04
Urteil · Rn. 38
Leitsatz Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt …
-
EuGH, 13.07.2000 – C-46/97
Urteil · Rn. 12
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
-
EuGH, 04.02.1997 – C-71/95
Urteil · Rn. 66
Leitsatz 1) Die Klagen werden abgewiesen. 2) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens. 3) Die Französische Republik trägt als Streithelferin ihre eigenen Kosten.
-
EuGH, 14.07.1994 – C-385/92
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten.
-
EuGH, 10.03.2009 – C-558/07
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 161
Leitsatz Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, das Vorabentscheidungsersuchen wie folgt zu beantworten: 1. Der Begriff „Monomerstoffe“ in Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung un…
-
EuGH, 14.05.1998 – C-48/96 P
Urteil · Rn. 42
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.