Rechtsprechung / EuGH, 22.12.1993 – C-244/91

Zitiert von 12 Entscheidungen

EuGH, Urteil vom 22.12.1993 – C-244/91

  1. EuGH, 11.02.1999 – C-390/95 Urteil · Rn. 35

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelruhrerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Französische Republik und die Italienische Republik tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

  2. EuGH, 25.03.1996 – C-137/95 Beschluss · Rn. 45

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens.

  3. EuGH, 08.05.2003 – C-122/01 Urteil · Rn. 57

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die T. Port GmbH & Co. KG trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. EuGH, 07.11.2002 – C-184/01 Urteil · Rn. 65

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.

  5. EuGH, 29.04.2004 – C-181/02 Urteil · Rn. 79

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.

  6. EuGH, 12.02.2003 – C-399/02 Beschluss · Rn. 22

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieser Instanz.

  7. EuGH, 22.04.1997 – C-395/95 Urteil · Rn. 57

    Leitsatz 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache T-185/94 (Geotronics/Kommission) wird aufgehoben, soweit dadurch die gegen das Schreiben der Kommission vom 10. März 1994 gerichtete Nicht…

  8. EuGH, 14.02.1996 – C-245/95 Beschluss · Rn. 13

    Leitsatz 1) Der Antrag der Federation of European Bearing Manufacturers' Associations auf Zulassung als Streithelferin wird als unzulässig zurückgewiesen. 2) Die Federation of European Bearing Manufacturers' Associations trägt ih…

  9. EuGH, 11.03.1997 – C-264/95 Urteil · Rn. 50

    Leitsatz 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Kommission trägt die Kosten.

  10. EuGH, 13.11.2025 – C-894/25 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 75
  11. EuGH, 13.01.2005 – C-181/03 Urteil · Rn. 47

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Herr Nardone trägt die Kosten des Verfahrens.

  12. EuGH, 11.02.1999 – C-390/95 P Urteil · Rn. 29

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.