Rechtsprechung / EuGH, 29.06.1993 – C-298/89
Zitiert von 11 Entscheidungen
EuGH, Urteil vom 29.06.1993 – C-298/89
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EuGH, 18.05.1994 – C-309/89
Urteil · Rn. 23
Leitsatz 1) Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 2045/89 des Rates vom 19. Juni 1989 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3309/85 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein u…
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EuGH, 23.11.1995 – C-10/95
Beschluss · Rn. 27
Leitsatz 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 15.12.1999 – T-132/96
Urteil · Rn. 71
Leitsatz 1. Es wird festgestellt, daß die Klägerinnen in der Rechtssache T-143/96 ihre Klage insoweit zurückgenommen haben, als diese die Nichtigerklärung des Artikels 2 erster Gedankenstrich der Entscheidung 96/666/EG der Kommis…
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EuGH, 17.06.1998 – T-135/96
Urteil · Rn. 61
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuGH, 12.07.1993 – C-168/93
Beschluss · Rn. 20
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten.
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EuGH, 31.05.2001 – C-41/99
Urteil · Rn. 27
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Sadam Zuccherifici, divisione della SECI — Società Esercizi Commerciali Industriali SpA, die Sadam Castiglionese SpA, die Sadam Abruzzo SpA, die Zuccherifici del Molise SpA…
- EuGH, 07.07.2014 – T-202/13 Beschluss · Rn. 24
- EuGH, 12.05.2016 – C-78/16, C-79/16 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 179
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EuGH, 12.07.1993 – C-336/90
Beschluss · Rn. 26
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 12.07.1993 – C-128/91
Beschluss · Rn. 26
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 12.07.1993 – C-397/92
Beschluss · Rn. 25
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.