Rechtsprechung / EuGH, 29.06.1993 – C-298/89

Zitiert von 11 Entscheidungen

EuGH, Urteil vom 29.06.1993 – C-298/89

  1. EuGH, 18.05.1994 – C-309/89 Urteil · Rn. 23

    Leitsatz 1) Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 2045/89 des Rates vom 19. Juni 1989 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3309/85 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein u…

  2. EuGH, 23.11.1995 – C-10/95 Beschluss · Rn. 27

    Leitsatz 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. EuG, 15.12.1999 – T-132/96 Urteil · Rn. 71

    Leitsatz 1. Es wird festgestellt, daß die Klägerinnen in der Rechtssache T-143/96 ihre Klage insoweit zurückgenommen haben, als diese die Nichtigerklärung des Artikels 2 erster Gedankenstrich der Entscheidung 96/666/EG der Kommis…

  4. EuGH, 17.06.1998 – T-135/96 Urteil · Rn. 61

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

  5. EuGH, 12.07.1993 – C-168/93 Beschluss · Rn. 20

    Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten.

  6. EuGH, 31.05.2001 – C-41/99 Urteil · Rn. 27

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Sadam Zuccherifici, divisione della SECI — Società Esercizi Commerciali Industriali SpA, die Sadam Castiglionese SpA, die Sadam Abruzzo SpA, die Zuccherifici del Molise SpA…

  7. EuGH, 07.07.2014 – T-202/13 Beschluss · Rn. 24
  8. EuGH, 12.05.2016 – C-78/16, C-79/16 Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 179
  9. EuGH, 12.07.1993 – C-336/90 Beschluss · Rn. 26

    Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

  10. EuGH, 12.07.1993 – C-128/91 Beschluss · Rn. 26

    Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

  11. EuGH, 12.07.1993 – C-397/92 Beschluss · Rn. 25

    Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.