Rechtsprechung / EuGH, 01.04.1993 – C-25/91
Zitiert von 14 Entscheidungen
EuGH, Urteil vom 01.04.1993 – C-25/91
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EuG, 15.03.1995 – T-514/93
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 2. Juni 1993 gerichtet ist. 2) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie auf Zahlung des Restbetrags des beantr…
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EuG, 09.12.1997 – T-195/94
Urteil · Rn. 126
Leitsatz Die Beklagten sind verpflichtet, die Schäden zu ersetzen, die die Kläger zum einen durch die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artik…
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EuG, 27.01.2000 – T-194/97
Urteil
Leitsatz 1. Die Rechtssachen T-194/97 und T-83/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Untätigkeitsklage in der Rechtssache T-194/97 ist unzulässig. 3. Die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-83/98 wird abgewie…
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EuG, 12.11.1996 – T-47/96
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Streithilfeanträge haben sich erledigt. 3) Der Kläger trägt die Kosten. Das Königreich Spanien und die Französische Republik tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
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EuG, 30.09.2003 – T-26/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.
- EuG, 07.10.2009 – T-420/05 Urteil
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EuG, 03.02.1998 – T-68/96
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 17.07.2020 – T-715/19
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig und jedenfalls jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. 2. Herr Lukáš Wagenknecht trägt die Kosten.
- EuGH, 08.02.2018 – C-508/17 Beschluss · Rn. 15
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EuG, 11.03.2002 – T-3/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 26.11.1996 – T-226/95
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
- EuGH, 05.09.2023 – C-137/21 Urteil · Rn. 37
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EuG, 27.04.2005 – T-34/05
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 26.11.1996 – T-164/95
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.