Rechtsprechung / EuGH, 24.11.1992 – C-15/91
Zitiert von 23 Entscheidungen
EuGH, Urteil vom 24.11.1992 – C-15/91
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EuGH, 18.03.1997 – C-282/95
Urteil · Rn. 46
Leitsatz 1) Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 23.11.1995 – C-10/95
Beschluss · Rn. 28
Leitsatz 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuGH, 12.07.2001 – C-302/99
Urteil · Rn. 41
Leitsatz 1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-302/99 P. 3. Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens in …
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EuG, 30.09.1997 – T-122/96
Beschluss · Rn. 74
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuGH, 29.06.1993 – C-298/89
Urteil · Rn. 26
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 17.02.1998 – T-105/96
Urteil · Rn. 37
Leitsatz 1. Dem Antrag der Kommission auf Anhörung wird nicht stattgegeben.
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EuG, 25.06.1998 – T-120/96
Urteil · Rn. 35
Leitsatz 1. Die Entscheidung der Kommission vom 22. Mai 1996 über die Ablehnung des Antrags auf Aufnahme von Somidobove (Rindersomatotropin) in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung …
- EuGH, 19.11.2013 – C-196/12 Urteil · Rn. 32
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EuGH, 13.12.2000 – C-44/00
Beschluss · Rn. 80
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Société de distribution mécanique et d'automobiles SA (Sodima) trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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EuGH, 12.07.1993 – C-168/93
Beschluss · Rn. 17
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten.
- EuGH, 08.02.2018 – C-508/17 Beschluss · Rn. 22
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EuG, 17.02.1998 – T-107/96
Urteil · Rn. 26
Leitsatz 1. Die Untätigkeitsklage ist in der Hauptsache erledigt.
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EuGH, 01.04.1993 – C-25/91
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 10.07.1997 – T-38/96
Urteil · Rn. 24
Leitsatz 1. Die Klage wegen Untätigkeit ist in der Hauptsache erledigt.
- EuGH, 24.06.2016 – T-590/15 Beschluss · Rn. 37
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EuG, 12.03.1998 – T-207/97
Beschluss · Rn. 22
Leitsatz 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
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EuGH, 03.04.2008 – C-521/06
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Angesichts der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, – den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. September 2006, Athinaïki Techniki/Kommission (T‑94/05 ), aufzuh…
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EuG, 11.12.1998 – T-22/98
Beschluss · Rn. 28
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 26.11.1997 – T-39/97
Beschluss · Rn. 21
Leitsatz 1. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
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EuGH, 12.07.1993 – C-336/90
Beschluss · Rn. 23
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 12.07.1993 – C-128/91
Beschluss · Rn. 23
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 12.07.1993 – C-397/92
Beschluss · Rn. 22
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten. 3) Das Königreich Spanien, das Vereinigte Königreich und die Kommission als Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 15.09.1992 – C-107/91
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 64
Leitsatz Ich schlage daher vor, die Klage der ENU insoweit für unzulässig zu erklären, als sie auf die Verpflichtung der Kommission gerichtet ist, eine Entscheidung zu treffen, mit der der Agentur die Beachtung der Bestimmungen d…