Rechtsprechung / EuGH, 18.10.1991 – C-213/91

Zitiert von 28 Entscheidungen

EuGH, Beschluss vom 18.10.1991 – C-213/91

  1. EuG, 16.01.2004 – T-369/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnungen wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  2. EuG, 20.07.2000 – T-169/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  3. EuG, 07.11.1995 – T-168/95 Beschluss

    Leitsatz 1) Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  4. EuG, 28.05.2001 – T-53/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Recapitalia Consorzio Italiano delle Agenzie di Recapito Licenziatane del Ministero delle Communicazioni und die TNT Post Groep NV werden als Streithelfer in der Rechtssache T-53/01 R zur Unterstützung der Anträge…

  5. EuG, 15.06.2001 – T-339/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.Luxemburg, den 15. Juni 2001

  6. EuG, 19.12.2001 – T-195/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  7. EuG, 08.12.2000 – T-237/99 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  8. EuG, 03.12.2002 – T-181/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  9. EuG, 04.04.2002 – T-198/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug von Artikel 2 der Entscheidung 2002/185/EG der Kommission vom 12. Juni 2001 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Technischen Glaswerke Ilmenau GmbH wird bis zum 17. Februar 2003 ausgeset…

  10. EuG, 20.12.2001 – T-214/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  11. EuG, 17.01.2001 – T-342/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  12. EuG, 25.06.2002 – T-34/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  13. EuGH, 14.12.2001 – C-404/01 Beschluss · Rn. 84

    Leitsatz 1. Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 1. August 2001 in der Rechtssache T-132/01 R (Euralliages u. a./Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Sache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiese…

  14. EuG, 15.11.2001 – T-151/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

  15. EuG, 03.02.2004 – T-422/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  16. EuG, 01.08.2001 – T-132/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Volksrepublik China, Kasachstan, Russland und der Ukraine werden einer Registrierung ohne Sicherheitsleistung durch die Einführer unterworfen. 2. Die Kostenentscheid…

  17. EuG, 13.07.2006 – T-11/06 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Obliegenheit der Romana Tabacchi SpA, zugunsten der Kommission eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der gegen sie nach Artikel 2 der Entscheidung der Kommission vom 20. Oktober 2005 bezügli…

  18. EuG, 10.02.2005 – T-291/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  19. EuG, 20.12.2001 – T-213/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  20. EuG, 02.08.2001 – T-111/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  21. EuG, 12.07.2002 – T-163/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  22. EuG, 07.12.2001 – T-192/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  23. EuG, 31.01.2001 – T-373/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  24. EuG, 09.08.1999 – T-38/99 R Beschluss · Rn. 39

    Leitsatz 1. Der Antrag auf Erlaß einstweiliger Anordnungen wird zurückgewiesen.

  25. EuG, 30.06.1999 – T-70/99 R Beschluss · Rn. 127

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

  26. EuG, 30.06.1999 – T-13/99 R Beschluss · Rn. 133

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

  27. EuG, 14.08.1998 – T-43/98 R Beschluss · Rn. 62

    Leitsatz 1. Die Regierung von Aruba wird im vorliegenden Verfahren der einstweiligen Anordnung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen.

  28. EuG, 14.08.1998 – T-44/98 R Beschluss · Rn. 63

    Leitsatz 1. Die Regierung von Aruba wird im vorliegenden Verfahren der einstweiligen Anordnung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen.