Rechtsprechung / EuGH, 27.06.1991 – C-117/91
Zitiert von 6 Entscheidungen
EuGH, Beschluss vom 27.06.1991 – C-117/91
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EuG, 07.11.1995 – T-168/95
Beschluss
Leitsatz 1) Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 22.12.1995 – T-219/95
Beschluss
Leitsatz 1) Die Französische Republik wird als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kommission zugelassen. 2) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 3) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 24.09.1996 – C-239/96
Beschluss · Rn. 37
Leitsatz 1. Die Kommission hat bei der Vornahme von Mittelbindungen im Rahmen der Durchführung ihres Rundschreibens vom 2. Mai 1996, mit dem zur Stellung von Anträgen auf Zuschüsse der Kommission zu Maßnahmen zugunsten der ältere…
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EuG, 15.03.1995 – T-6/95
Beschluss
Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 29.03.1996 – T-24/96
Beschluss
Leitsatz 1. Die durch Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 29. Februar 1996 angeordnete Aussetzung des Vollzugs wird bis zum 12. April 1996 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Antragsteller weiter in Berlin verwende…
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EuG, 23.03.1992 – T-10/92
Beschluss
Leitsatz 1) Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. 2) Die den Antragstellerinnen zur Beantwortung der Mitteilung der Beschwerdepunkte gesetzte Frist wird bis Freitag, den 27. März 1992, oder, soweit die Klä…