Rechtsprechung / EuGH, 11.07.1990 – C-323/88

Zitiert von 13 Entscheidungen

EuGH, Urteil vom 11.07.1990 – C-323/88

  1. EuGH, 07.05.1991 – C-69/89 Urteil · Rn. 134

    Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung und der Kosten der Kommission als Streithelferin. 3) Der Streithelfer Eur…

  2. EuG, 18.09.1995 – T-167/94 Urteil

    Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Der Kläger trägt die Kosten.

  3. EuG, 11.12.1996 – T-521/93 Urteil

    Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen sämtliche Kosten dieses Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes als Gesamtschuldnerinnen. 3) Die Streithelfer tragen ihre…

  4. EuG, 01.06.2017 – T-442/12 Urteil · Rn. 78
  5. EuG, 25.10.2011 – T-190/08 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Chelyabinsk electrometallurgical integrated plant OAO (CHEMK) und die Kuzneckie ferrosplavy OAO (…

  6. EuGH, 27.01.2005 – C-422/02 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Europe Chemi-Con (Deutschland) GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union im vorliegenden Rechtszug. 3. Die Kommission der Europäischen …

  7. EuG, 11.09.2014 – T-443/11 Urteil · Rn. 90
  8. EuG, 18.09.2012 – T-156/11 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Since Hardware (Guangzhou) Co., Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union, der Vale Mill (Rochdale) Ltd und der Colombo New Scal SpA. 3. Die Euro…

  9. EuGH, 10.02.1998 – C-245/95 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.

  10. EuG, 12.09.2002 – T-89/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  11. EuG, 27.06.1995 – T-169/94 Urteil

    Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten.

  12. EuG, 11.12.2001 – T-46/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

  13. EuGH (GA), Schlussanträge vom 21.03.1991 – C-358/89 Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 71

    Leitsatz 75. Demgemäß bin ich der Auffassung, daß der Gerichtshof das unmittelbare und individuelle Betroffensein jedes Unternehmens von einer Maßnahme, mit der ein Antidumpingzoll eingeführt wurde, bejahen sollte, das nachweisen…