Rechtsprechung / EuGH, 23.05.1990 – C-72/90
Zitiert von 21 Entscheidungen
EuGH, Beschluss vom 23.05.1990 – C-72/90
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EuG, 18.09.1996 – T-387/94
Urteil
Leitsatz 1. Der Antrag auf Feststellung des Vorliegens einer Vertragsverletzung wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Der Antrag auf Feststellung der Untätigkeit wird als unzulässig zurückgewiesen. 3. Die streitige Entscheidung …
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EuG, 29.06.1993 – T-7/92
Urteil
Leitsatz 1) Die Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 1991 wird für nichtig erklärt, soweit sie Artikel 85 EWG-Vertrag betrifft. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 27.10.1994 – T-32/93
Urteil
Leitsatz 1) Der Rechtstreit ist in der Hauptsache erledigt, soweit die Klage auf die Feststellung einer Untätigkeit der Kommission gerichtet ist, da diese es unterlassen haben soll, zu der bei ihr eingereichten Beschwerde der Klä…
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EuG, 21.05.1999 – T-154/98
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage ist zulässig, soweit sie auf einen Klagegrund gestützt wird, mit dem ein offensichtlicher Beurteilungsfehler und ein Verstoß gegen Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) geltend gemacht worden. 2. Im …
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EuG, 10.04.2002 – T-209/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 12.06.1992 – C-29/92
Beschluss · Rn. 9
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 23.01.1995 – T-84/94
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuGH, 09.07.1998 – C-317/97 P
Beschluss · Rn. 15
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
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EuG, 04.07.1994 – T-13/94
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten.
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EuG, 23.01.1991 – T-3/90
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin, die diese selbst trägt.
- EuGH, 22.09.2016 – C-130/16 Beschluss · Rn. 19
- EuG, 18.12.2009 – T-440/03 Urteil
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EuG, 14.01.2004 – T-202/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 03.07.1997 – T-201/96
Beschluss · Rn. 29
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 14.12.1993 – T-29/93
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 12.11.1996 – T-47/96
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Streithilfeanträge haben sich erledigt. 3) Der Kläger trägt die Kosten. Das Königreich Spanien und die Französische Republik tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
- EuGH, 21.04.2016 – C-8/15 P, C-9/15 P, C-10/15 P Schlussantrag des Generalanwalts · Rn. 145
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EuG, 26.10.2000 – T-154/98
Urteil
Leitsatz 1. Der Antrag auf Feststellung, dass den Klägern die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz gegen die Kommission vorbehalten bleibt, wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgew…
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EuG, 17.07.2020 – T-715/19
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig und jedenfalls jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. 2. Herr Lukáš Wagenknecht trägt die Kosten.
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EuGH, 10.04.2003 – C-167/99
Urteil · Rn. 102
Leitsatz 1. Die Klage des Europäischen Parlaments und die Widerklage der Stadt Straßburg (Frankreich) und der Société d'équipement et d'aménagement de la Région de Strasbourg (SERS) sind zulässig. 2. Der Gerichtshof ist zur Entsc…
- EuGH, 10.01.2019 – C-415/18 Beschluss · Rn. 25