Rechtsprechung / EuGH, 14.03.1990 – C-156/87
Zitiert von 30 Entscheidungen
EuGH, Urteil vom 14.03.1990 – C-156/87
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EuGH, 07.05.1991 – C-69/89
Urteil · Rn. 23
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung und der Kosten der Kommission als Streithelferin. 3) Der Streithelfer Eur…
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EuGH, 16.05.1991 – C-358/89
Urteil · Rn. 22
Leitsatz 1) Die Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen. 2) Das Verfahren wird zur Hauptsache fortgesetzt. 3) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 27.09.2007 – C-351/04
Urteil · Rn. 53
Leitsatz 1. Art, 1 der Verordnung (EG) Nr. 2398/97 des Rates vom 28. November 1997 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Ägypten, Indien und Pakistan ist …
- EuGH, 04.02.2016 – C-659/13,C-34/14 Urteil · Rn. 101
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EuGH, 11.07.1990 – C-305/86
Urteil · Rn. 47
Leitsatz 1) Die Klagen werden abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer.
- EuGH, 16.04.2015 – C-143/14 Urteil · Rn. 30
- EuGH, 18.09.2014 – C-374/12 Urteil · Rn. 42
- EuGH, 18.10.2018 – C-207/17 Urteil · Rn. 36
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EuGH, 10.03.1992 – C-175/87
Urteil · Rn. 60
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
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EuGH, 10.03.1992 – C-171/87
Urteil · Rn. 31
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
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EuGH, 11.07.1990 – C-323/88
Urteil · Rn. 44
Leitsatz Die Prüfung der Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung Nr. 864/87 des Rates vom 23. März 1987 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von standardisierten Mehrphasen-Wechselst…
- EuGH, 09.06.2016 – T-276/13 Urteil · Rn. 123
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EuGH, 10.03.1992 – C-174/87
Urteil · Rn. 13
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
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EuGH, 10.03.1992 – C-177/87
Urteil · Rn. 23
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
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EuGH, 10.03.1992 – C-179/87
Urteil · Rn. 37
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
- EuGH, 18.11.2015 – T-73/12 Urteil · Rn. 101
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EuGH, 10.03.1992 – C-176/87
Urteil · Rn. 23
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM.
- EuGH, 17.03.2016 – C-232/14 Urteil · Rn. 45
- EuGH, 17.03.2015 – T-466/12 Urteil · Rn. 46
- EuGH, 14.01.2015 – T-507/13 Beschluss · Rn. 39
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EuGH, 10.03.1992 – C-172/87
Urteil · Rn. 24
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers CECOM. Die Firma Gestetner trägt ihre eigenen Kosten.
- EuGH, 18.11.2015 – T-74/12 Urteil · Rn. 102
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EuGH, 17.09.2015 – C-659/13
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 43
Leitsatz Nach allem schlage ich dem Gerichtshof vor, dem First-tier Tribunal folgende Antworten zu geben: Die Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates vom 5. Oktober 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur e…
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EuGH, 02.10.2008 – C-535/06
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 169
Leitsatz In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor: – das Rechtsmittel zurückzuweisen; – der Rechtsmittelführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; – die Kommission ihre eigenen Kosten tragen…
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EuGH, 08.07.1992 – C-15/91
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 59
Leitsatz Ich schlage dem Gerichtshof deshalb vor, beide Klagen abzuweisen und den Klägerinnen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
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EuGH, 21.03.1991 – C-358/89
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 52
Leitsatz 75. Demgemäß bin ich der Auffassung, daß der Gerichtshof das unmittelbare und individuelle Betroffensein jedes Unternehmens von einer Maßnahme, mit der ein Antidumpingzoll eingeführt wurde, bejahen sollte, das nachweisen…
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EuGH, 13.12.1990 – C-171/87
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 2
Leitsatz 76. Da mithin keinem der von der Klägerin vorgebrachten Klagegründe Erfolg beschieden ist, schlage ich dem Gerichtshof vor, die Klage als unbegründet abzuweisen und Canon die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kost…
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EuGH, 13.12.1990 – C-172/87
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 2
Leitsatz Die Klage von Mita ist daher abzuweisen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer auf der Seite des Rates sind Mita aufzuerlegen. Gestetner hat ihre Kosten selbst zu tragen.
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EuGH, 13.12.1990 – C-174/87
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 4
Leitsatz Da meines Erachtens keiner der von der Klägerin geltend gemachten Klagegründe durchgreift, schlage ich dem Gerichtshof vor, die Klage insgesamt abzuweisen und Ricoh die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der…
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EuGH, 13.12.1990 – C-178/87
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 26
Leitsatz 59. Da folglich keinem der von der Klägerin vorgebrachten Klagegründe Erfolg beschieden ist, schlage ich dem Gerichtshof vor, die Klage als unbegründet abzuweisen und Minolta die Kosten des Verfahrens einschließlich der …