Rechtsprechung / EuG, 20.11.2007 – T-458/05
Zitiert von 13 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 20.11.2007 – T-458/05
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EuG, 09.07.2008 – T-304/06
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Paul Reber GmbH & Co. KG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den…
- EuG, 10.02.2010 – T-344/07 Urteil
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EuG, 25.03.2009 – T-191/07
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Anheuser-Busch, Inc., trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des HABM und der Budějovický Bud…
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EuG, 16.12.2010 – T-286/08
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Fidelio KG trägt die Kosten.
- EuG, 19.11.2009 – T-234/06 Urteil
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EuG, 25.11.2014 – T-450/09
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Simba Toys GmbH & Co. KG trägt die Kosten. Frimodt Nielsen Dehousse Collins
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EuG, 06.07.2011 – T-258/09
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Mai 2009 (Sache R 1528/2008-4) wird in Bezug auf alle Dienstleistungen mit Ausnahme …
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EuG, 09.07.2010 – T-85/08
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Exalation Ltd trägt die Kosten.
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EuGH, 21.03.2012 – C-87/11
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Fidelio KG trägt die Kosten.
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EuG, 28.03.2019 – T-251/17
Urteil
Leitsatz 1. Die Rechtssachen T‑251/17 und T‑252/17 werden zu gemeinsamem Urteil verbunden. 2. Die Klagen werden abgewiesen. 3. Die Robert Bosch GmbH trägt die Kosten. Frimodt Nielsen Kreuschitz Forrester Półtorak Perillo
- EuGH, 11.03.2016 – T-840/14 Beschluss
- EuGH, 25.09.2014 – T-171/12 Urteil
- EuG, 10.12.2009 – T-27/09 Urteil