Rechtsprechung / EuG, 31.05.2006 – T-354/99
Zitiert von 18 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 31.05.2006 – T-354/99
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EuG, 22.10.2008 – T-309/04
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Rechtssachen T‑309/04, T‑317/04, T‑329/04 und T‑336/04 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Entscheidung 2006/2…
- EuG, 30.11.2009 – T-427/04 Urteil
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EuG, 20.09.2011 – T-394/08
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Rechtssachen T‑394/08, T‑408/08, T‑453/08 und T‑454/08 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Klagen werden abgew…
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EuG, 12.05.2011 – T-267/08
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Achte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Über die Anträge auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2008) 1089 endg. der Kommission vom 2. April 2008 über die von Frankreich g…
- EuGH, 25.06.2015 – T-305/13 Urteil
- EuGH, 02.07.2015 – T-425/04,T-444/04 Urteil
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EuG, 01.07.2010 – T-62/08
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni SpA trägt die Kosten.
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EuG, 15.06.2010 – T-177/07
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Mediaset SpA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Sky Italia Srl.
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EuG, 16.12.2010 – T-231/06
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste erweiterte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. In der Rechtssache T‑231/06 trägt das Königreich der Niederlande die Kosten. 3. In der R…
- EuG, 15.12.2009 – T-156/04 Urteil
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EuG, 12.09.2007 – T-239/04
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission in der Rechtssache T‑239…
- EuG, 01.07.2009 – T-291/06 Urteil
- EuGH, 26.11.2015 – T-461/13 Urteil
- EuG, 01.07.2009 – T-273/06 Urteil
- EuGH, 12.12.2018 – T-683/15 Urteil
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EuG, 24.10.2019 – T-778/17
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Autostrada Wielkopolska S.A. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Die Republik Polen trägt ihre eigenen Kosten. Gervasoni Madise da Silva Passos
- EuGH, 11.10.2017 – T-170/16 Beschluss
- EuG, 01.07.2009 – T-288/06 Urteil