Rechtsprechung / EuG, 11.05.2005 – T-31/03

Zitiert von 18 Entscheidungen

EuG, Urteil vom 11.05.2005 – T-31/03

  1. EuG, 24.11.2005 – T-346/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens außer den Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  2. EuG, 08.12.2005 – T-29/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. EuG, 18.10.2007 – T-425/03 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die AMS Advanced Medical Services GmbH trägt die Kosten.

  4. EuG, 07.09.2006 – T-168/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  5. EuG, 07.09.2006 – T-133/05 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  6. EuG, 15.03.2006 – T-35/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  7. EuGH, 25.11.2014 – T-303/06,T-337/06 Urteil
  8. EuGH, 05.07.2016 – T-518/13 Urteil
  9. EuG, 05.04.2006 – T-202/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  10. EuG, 20.01.2010 – T-460/07 Urteil
  11. EuG, 20.11.2007 – T-149/06 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22.…

  12. EuG, 01.03.2018 – T-629/16 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Shoe Branding Europe BVBA trägt die Kosten. Gervasoni Madise Kowalik-Bańczyk

  13. EuG, 09.09.2008 – T-363/06 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Honda Motor Europe Ltd trägt die Kosten.

  14. EuG, 07.02.2019 – T-287/17 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Swemac Innovation AB trägt die Kosten einschließlich der Aufwendungen der SWEMAC Medical Appliances AB, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union …

  15. EuGH, 13.07.2017 – T-389/16 Urteil
  16. EuGH, 30.06.2015 – T-489/13 Urteil
  17. EuGH, 20.05.2014 – T-247/12 Urteil
  18. EuGH, 03.02.2009 – C-498/07 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Meines Erachtens sollte der Gerichtshof daher 1. das Urteil in der Rechtssache T‑363/04, Koipe/HABM – Aceites del Sur (La Española) aufheben, 2. die Rechtssache zur Entscheidung an das Gericht erster Instanz der Europäis…