Rechtsprechung / EuG, 01.12.2004 – T-27/02

Zitiert von 11 Entscheidungen

EuG, Urteil vom 01.12.2004 – T-27/02

  1. EuGH, 04.07.2013 – C-75/05,C-80/05 Beschluss
  2. EuG, 24.03.2011 – T-443/08 Urteil

    Leitsatz 1. Die Rechtssachen T-443/08 und T-455/08 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Klage in der Rechtssache T-443/08 wird als unzulässig abgewiesen. 3. Art. 1 der Entscheidung 2008/948/EG der Kommission vom 2…

  3. EuGH, 11.09.2008 – C-75/05 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten in der Rechtssache C‑75/05 P. 3. Die …

  4. EuG, 28.11.2008 – T-254/00 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Sechste erweiterte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Hotel Cipriani SpA, die Società italiana per il gas SpA (Italgas), Coopservice – S…

  5. EuG, 10.05.2006 – T-395/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens,

  6. EuG, 09.09.2009 – T-369/06 Urteil
  7. EuGH, 24.06.2010 – C-117/09 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kronoply GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

  8. EuG, 10.04.2024 – T-486/18 Urteil

    Leitsatz 1. Der Beschluss C(2018) 2259 final der Kommission vom 19. April 2018 über die staatliche Beihilfe SA.37433 (2017/FC) – Dänemark wird für nichtig erklärt. 2. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die…

  9. EuGH, 01.03.2016 – T-79/14 Urteil
  10. EuGH, 08.10.2008 – C-431/07 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Aus diesen Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Rechtsmittel zurückzuweisen; 2. den Rechtsmittelführerinnen die Kosten aufzuerlegen; 3. der Französischen Republik ihre eigenen Kosten aufzuerlegen. (1) . (2) – …

  11. EuGH, 06.03.2008 – C-75/05 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: 1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland sowie Glunz AG und OSB Deutschland GmbH tragen …