Rechtsprechung / EuG, 10.11.2004 – T-396/02
Zitiert von 11 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 10.11.2004 – T-396/02
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EuG, 24.11.2005 – T-346/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens außer den Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 22.06.2006 – C-24/05
Urteil
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die August Storck KG trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 21.04.2005 – T-164/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 17.03.2009 – T-171/06
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 2…
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EuG, 22.09.2005 – T-130/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- EuGH, 13.09.2016 – T-408/15 Urteil
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EuGH, 23.03.2006 – C-24/05
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, das Rechtsmittel der August Storck KG gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. November 2004 in der Rechtssache T-396/02 als teils offensichtlich unzulässig, teil…
- BPatG, 30.11.2005 – 28 W (pat) 67/99 Beschluss
- BPatG, 30.11.2005 – 28 W (pat) 68/99 Beschluss
- BPatG, 30.11.2005 – 28 W (pat) 69/99 Beschluss
- BPatG, 04.04.2005 – 28 W (pat) 95/99 Beschluss