Rechtsprechung / EuG, 08.07.2004 – T-44/00
Zitiert von 63 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 08.07.2004 – T-44/00
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EuGH, 06.11.2008 – C-511/06
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T‑59/02, insoweit aufzuhebe…
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EuG, 11.07.2019 – T-274/18
Urteil
Leitsatz 1. Der Beschluss (GASP) 2018/333 des Rates vom 5. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukra…
- EuGH, 28.06.2016 – T-216/13 Urteil
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EuG, 12.10.2011 – T-41/05
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Der Teil des Betrags der in Art. 3 der Entscheidung K(2004) 4030 endg. in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP…
- EuGH, 17.05.2013 – T-154/09 Urteil
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EuGH, 10.02.2011 – C-272/09
Schlussanträge der Generalanwältin
Leitsatz Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen und der KME Germany AG, der KME France SAS und der KME Italy SpA die Kosten der Kommission aufzuerlegen.
- OLG Düsseldorf, 05.04.2017 – VI-Kart 13/15 (V) Beschluss
- OLG Düsseldorf, 15.03.2017 – VI-Kart 10/15 (V) Beschluss
- EuGH, 15.07.2015 – T-398/10 Urteil
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EuG, 16.06.2011 – T-194/06
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Sechste erweiterte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die SNIA SpA trägt die Kosten.
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EuGH, 30.04.2009 – C-534/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die William Prym GmbH & Co. KG und die Prym Consumer GmbH & Co. KG tragen die Kosten. (1) . (2) – ABl. 1…
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EuGH, 12.09.2006 – C-407/04
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Aus den vorgenannten Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, das vorliegende Rechtsmittel insgesamt für unbegründet zu erklären, der Klägerin die Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen.
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EuGH, 12.09.2006 – C-411/04
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz In Anbetracht des Vorstehenden schlage ich dem Gerichtshof vor: 1. das Rechtsmittel vollständig zurückzuweisen; 2. der Rechtsmittelfuhrerin die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen.
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