Rechtsprechung / EuG, 10.05.2004 – T-314/03
Zitiert von 11 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 10.05.2004 – T-314/03
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EuG, 27.09.2012 – T-387/09
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Applied Microengineering Ltd trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. Kanninen Wahl Soldevila Fragoso
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EuG, 17.06.2010 – T-428/07
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Jede Partei trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten der anderen Partei.
- EuGH, 06.10.2015 – T-216/12 Urteil
- EuGH, 24.10.2014 – T-29/11 Urteil
- EuG, 08.02.2010 – T-481/08 Beschluss
- EuGH, 18.11.2015 – T-106/13 Urteil
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EuG, 09.11.2016 – T-184/15
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Trivisio Prototyping GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
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EuG, 09.06.2005 – T-265/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 19.12.2019 – T-504/18
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 3. Juli 2018, mit der die Verweigerung des Zutritts von XG zu ihren Räumlichkeiten aufrechterhalten wurde, wird für nichtig erklärt. 2. Die Kommission trägt die Kosten.…
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EuG, 21.10.2011 – T-335/09
Beschluss
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Groupement Adriano, Jaime Ribeiro, Conduril – Con…
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EuG, 24.10.2019 – T-417/18
Urteil
Leitsatz 1. Der Klageantrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die am 13. Dezember 2016 zwischen dem Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eige…