Rechtsprechung / EuG, 29.04.2004 – T-399/02
Zitiert von 17 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 29.04.2004 – T-399/02
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EuG, 24.11.2005 – T-346/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens außer den Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 21.04.2005 – T-164/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 14.06.2007 – T-207/06
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten.
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EuG, 22.03.2007 – T-364/05
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin, die Saint-Gobain Pam SA, trägt die Kosten.
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EuGH, 30.06.2005 – C-286/04
Urteil
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Eurocermex SA trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 15.12.2005 – T-262/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 10.11.2004 – T-396/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 16.03.2006 – T-322/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, ausgenommen die Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 15.03.2006 – T-129/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 10.11.2004 – T-402/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 31.05.2006 – T-15/05
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens,
- EuGH, 24.02.2016 – T-411/14 Urteil
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EuG, 26.06.2019 – T-117/18
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o.o. trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Collins Barents Passer
- EuGH, 21.04.2015 – T-359/12 Urteil
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EuG, 06.07.2011 – T-318/09
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Audi AG und die Volkswagen AG tragen die Kosten.
- EuG, 02.07.2009 – T-414/07 Urteil
- EuGH, 18.10.2016 – T-56/15 Urteil