Rechtsprechung / EuG, 03.03.2004 – T-355/02

Zitiert von 14 Entscheidungen

EuG, Urteil vom 03.03.2004 – T-355/02

  1. EuG, 14.12.2006 – T-81/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. Dezember 2002 (Sachen R 412/2002-1 und R 382/2002-1) und vom 14. Januar 2003 (Sache R 407…

  2. BGH, 29.04.2004 – I ZR 191/01 Urteil

    Leitsatz Verkündet am: 29. April 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Zwilling/Zweibrüder MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 Eine Verwechslungsgefahr kann auch in der Weise gegeben sein, daß das an- gegriff…

  3. EuGH, 23.03.2006 – C-206/04 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Muelhens GmbH & Co. KG trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. EuG, 06.10.2004 – T-117/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten.

  5. EuG, 07.09.2006 – T-168/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  6. EuG, 09.03.2005 – T-33/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  7. EuG, 14.07.2005 – T-312/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens,

  8. EuG, 02.12.2008 – T-212/07 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. …

  9. EuG, 20.11.2007 – T-149/06 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22.…

  10. EuG, 10.10.2006 – T-172/05 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Armacell Enterprise GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der nmc SA.

  11. EuG, 11.05.2006 – T-194/05 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten außer den Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten. Luxemburg, den 11. Mai 2006

  12. OLG Frankfurt am Main, 08.06.2017 – 6 U 249/16 Urteil
  13. EuGH, 27.10.2010 – C-22/10 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die REWE-Zentral AG trägt die Kosten.

  14. EuGH, 10.11.2005 – C-206/04 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, das von der Muelhens GmbH & Co. KG eingelegte Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 3. März 2004 in der Rechtssache T-355/02 zurückzuweisen und der Re…