Rechtsprechung / EuG, 18.02.2004 – T-10/03
Zitiert von 17 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 18.02.2004 – T-10/03
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EuG, 24.11.2005 – T-346/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens außer den Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 16.03.2005 – T-112/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 01.02.2005 – T-57/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 21.04.2005 – T-164/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 06.07.2004 – T-117/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 12.09.2007 – T-363/04
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11…
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EuG, 22.03.2007 – T-364/05
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin, die Saint-Gobain Pam SA, trägt die Kosten.
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EuG, 10.11.2004 – T-396/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 16.03.2006 – T-322/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, ausgenommen die Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 13.06.2012 – T-534/10
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Organismos Kypriakis Galaktokomikis Viomichanias trägt die Kosten. Truchot Martins Ribeiro Kanninen
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EuG, 07.09.2006 – T-133/05
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
- EuGH, 21.10.2015 – T-664/13 Urteil
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EuG, 22.06.2005 – T-34/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- EuG, 20.01.2010 – T-460/07 Urteil
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EuG, 15.02.2005 – T-169/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten.
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EuG, 12.06.2007 – T-57/04
Urteil
Leitsatz 1. In der Rechtssache T-57/04: Die Klage wird abgewiesen; die Budějovický Budvar, národní podnik trägt die Kosten. 2. In der Rechtssache T-71/04: Die Hauptsache ist erledigt; die Anheuser-Busch, Ine, trägt die Kosten.
- EuGH, 16.09.2013 – T-437/11 Urteil