Rechtsprechung / EuG, 22.10.2003 – T-311/01

Zitiert von 19 Entscheidungen

EuG, Urteil vom 22.10.2003 – T-311/01

  1. EuG, 24.11.2005 – T-346/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens außer den Kosten der Streithelferin. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  2. EuG, 01.02.2005 – T-57/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. EuG, 22.03.2007 – T-215/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1 April 2003 (Sache R 1127/2000-3) wird aufgehoben. 2. Das Harmonisierungsamt für den Binnenma…

  4. EuG, 21.04.2005 – T-164/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  5. EuG, 06.07.2004 – T-117/02 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  6. EuG, 30.06.2004 – T-186/02 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  7. EuG, 14.05.2009 – T-165/06 Urteil
  8. EuG, 15.06.2005 – T-7/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 24. Oktober 2003 (Sache R 933/2002-2) wird aufgehoben und dahin gehend abgeändert, dass…

  9. EuG, 18.10.2007 – T-425/03 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die AMS Advanced Medical Services GmbH trägt die Kosten.

  10. EuG, 31.05.2005 – T-373/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  11. EuG, 22.06.2004 – T-66/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  12. EuG, 07.09.2006 – T-133/05 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  13. EuG, 15.03.2006 – T-35/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  14. EuG, 27.10.2005 – T-336/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  15. EuG, 28.06.2005 – T-301/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  16. EuG, 16.01.2007 – T-53/05 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. November 2004 (Sache R 159/2004-1) wird aufgehoben. 2. Das HABM trägt seine eigenen K…

  17. EuG, 10.10.2006 – T-172/05 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Armacell Enterprise GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der nmc SA.

  18. EuG, 15.05.2024 – T-312/24 Urteil
  19. EuGH, 29.11.2007 – C-16/06 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Rechtsmittel zurückzuweisen und 2. der Les Éditions Albert René SARL die Kosten aufzuerlegen. (1) . (2) – ABl. 1994, L 11, S. 1. (3) – ABl. 1991, L 136, S. 1, mit Beri…