Rechtsprechung / EuG, 27.09.2002 – T-211/02
Zitiert von 15 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 27.09.2002 – T-211/02
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EuG, 04.07.2006 – T-177/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 3. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 13.04.2005 – T-2/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung D (2002) 330472 betreffend einen Antrag auf Einsichtnahme in die Verwaltungsakten in der Sache COMP/36.571/D-1 — Österreichische Banken (Lombard-Club) wird für nichtig erklärt. 2. Die Kommission trägt…
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EuG, 20.09.2011 – T-461/08
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Entscheidung der Europäischen Investitionsbank (EIB), das von der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Plir…
- EuG, 20.05.2009 – T-89/07 Urteil
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EuG, 29.01.2013 – T-339/10
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Cosepuri Soc. Coop. pA trägt die Kosten. Forwood Dehousse Schwarcz
- EuG, 10.12.2009 – T-195/08 Urteil
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EuG, 12.12.2007 – T-308/05
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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EuG, 21.10.2003 – T-392/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung. 3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten einschl…
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EuG, 13.09.2011 – T-8/09
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Dredging International NV und die Ondernemingen Jan de Nul NV tragen die Kosten.
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EuG, 19.03.2010 – T-50/05
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ih…
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EuG, 12.01.2011 – T-411/09
Beschluss
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Sechste Kammer) 1. Die Hauptsache ist erledigt. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Luxemburg, den 12. Januar 2011
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EuG, 09.09.2010 – T-300/07
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung der Kommission vom 13. Juli 2007, mit der das Angebot der Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE, das diese im Rahmen der Ausschreibung ENTR/05/78 für…
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EuG, 06.07.2005 – T-148/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten der Kommission und die Kosten der Streithelferin einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.
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EuG, 31.01.2005 – T-447/04
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnungen wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 02.06.2005 – T-125/05
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.