Rechtsprechung / EuG, 10.09.2002 – T-223/01
Zitiert von 25 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 10.09.2002 – T-223/01
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EuG, 02.03.2010 – T-16/04
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Arcelor SA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates d…
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EuG, 30.04.2007 – T-387/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Beklagten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 22.06.2006 – T-136/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 3. Die Republik Finnland trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 16.12.2011 – T-291/04
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Enviro Tech Europe Ltd und die Enviro Tech International, Inc., tragen die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
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EuG, 02.04.2004 – T-231/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Beklagten.
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EuG, 10.12.2004 – T-196/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Beklagten.
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EuG, 06.09.2004 – T-213/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Beklagten.
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EuG, 07.09.2010 – T-539/08
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Etimine SA und die AB Etiproducts Oy tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Das Königreich Dänemark und die Borax Europe Ltd tragen i…
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EuG, 15.03.2004 – T-139/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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EuG, 07.09.2010 – T-532/08
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Norilsk Nickel Harjavalta Oy und die Umicore SA/NV tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Das Königreich Dänemark und das Nickel Inst…
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EuG, 22.06.2006 – T-150/05
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 3. Die Republik Finnland trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 08.07.2004 – T-341/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Beklagten.
- EuG, 07.10.2009 – T-420/05 Urteil
- EuG, 07.10.2009 – T-380/06 Urteil
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EuG, 08.09.2005 – T-287/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates. 3. Der Streithilfeantrag der Kommission ist erledigt.
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EuG, 08.09.2005 – T-295/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates. 3. Über den Streithilfeantrag der Kommission braucht nicht entschieden zu werden.
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EuG, 05.07.2005 – T-117/05
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 10.01.2005 – T-357/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Parlaments, die von den Klägern als Anlage 5 zur Klageschrift vorgelegt worden ist, wird aus den Akten entfernt. 2. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 3. Die Kläg…
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EuG, 21.03.2003 – T-167/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie sich auf die Nichtigerklärung der Richtlinie 2002/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG des Rate…
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EuG, 20.05.2020 – T-530/19
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Anträge der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Polen und der Europäischen Kommission auf Zulassung zur Streithilfe haben sich e…
- EuGH, 07.07.2014 – T-202/13 Beschluss
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EuG, 22.06.2006 – T-137/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 3. Die Republik Finnland trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 19.09.2006 – T-122/05
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.
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EuG, 10.02.2005 – T-291/04
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 23.10.2008 – C-362/06
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Angesichts der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: 1. Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Juni 2006, Sahlstedt u. a./Kommission…