Rechtsprechung / EuG, 30.04.2002 – T-195/01
Zitiert von 21 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 30.04.2002 – T-195/01
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BVerfG, 18.07.2018 – 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17
Urteil
Leitsatz 1. Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben. Der mit…
- BVerwG, 14.11.2008 – 6 B 61.08 Beschluss
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EuG, 27.11.2003 – T-190/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
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EuG, 15.01.2003 – T-377/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und als Gesamtschuldnerinnen die Kosten der Kommission. 3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 23.10.2002 – T-269/99
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen sowie die Kosten der Kommission.
- EuGH, 02.07.2015 – T-425/04,T-444/04 Urteil
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EuG, 05.08.2003 – T-116/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen in der jeweiligen Rechtssache ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. 3. Die Streithelferinnen tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 23.10.2002 – T-346/99
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
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EuG, 13.09.2006 – T-210/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission. 3. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.
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EuG, 13.12.2018 – T-165/15
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Ryanair DAC und die Airport Marketing Services Ltd tragen jeweils ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. Berardis Papasavvas Spielmann Csehi Spineanu-Matei
- EuGH, 26.11.2015 – T-462/13 Urteil
- EuGH, 24.09.2015 – T-674/11 Urteil
- EuGH, 22.04.2016 – T-50/06,T-69/06 Urteil
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EuG, 02.06.2003 – T-276/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt sämtliche Kosten des Verfahrens.
- EuGH, 25.10.2017 – C-467/15 Urteil
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2011 – OVG 10 S 22.11 Beschluss
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EuG, 19.02.2004 – T-297/01
Urteil
Leitsatz 1. Der Rechtsstreit in den Rechtssachen T-297/01 und T-298/01 ist in der Hauptsache erledigt. 2. Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 14.04.2021 – T-69/18
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, Landesverband Niedersachsen/Bremen und Hamburg/Schleswig-Holstein e. V. und die CarePool Hannover GmbH tragen ihre eigenen Kosten sowie …
- EuGH, 24.06.2015 – T-527/13 Urteil
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EuGH, 18.01.2017 – C-467/15
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Aus diesen Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: – das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 24. Juni 2015 in der Rechtssache T‑527/13, Italienische Republik/Kommission, aufzuheben, soweit …
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EuG, 04.11.2002 – T-90/99
Beschluss
Leitsatz 1. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.