Rechtsprechung / EuG, 24.01.2002 – T-38/95
Zitiert von 13 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 24.01.2002 – T-38/95
-
EuGH, 11.02.2003 – C-213/00
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Aufgrund dieser Darlegungen schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. sämtliche Rechtsmittelgründe von Italcementi SpA zurückzuweisen, soweit sie nicht bereits im Beschluss vom 5. Juli 2002 zurückgewiesen wurden; 2. das angefo…
-
EuG, 15.03.2000 – T-25/95
Urteil
Leitsatz 1. Die Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95, T-31/95, T-32/95, T-34/95, T-35/95, T-36/95, T-37/95, T-38/95, T-39/95, T-42/95, T-43/95, T-44/95, T-45/95, T-46/95, T-48/95, T-50/95, T-51/95, T-52/95, T-53/95, T-54/95, T-…
-
EuG, 08.11.2011 – T-88/09
Urteil
Leitsatz 1. Die Europäische Kommission wird verurteilt, der Idromacchine Srl für den von ihr erlittenen immateriellen Schaden eine Entschädigung in Höhe von 20000 Euro zu zahlen. 2. Zuzüglich zu der Idromacchine zu zahlenden Ents…
-
EuG, 11.07.2005 – T-294/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als rechtlich offensichtlich unbegründet abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
-
EuG, 04.05.2005 – T-86/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Unzulässigkeitseinrede der Kommission wird zurückgewiesen. 2. Der Kommission wird für die Einreichung einer Klagebeantwortung eine Frist gesetzt. 3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
-
EuG, 14.09.2005 – T-140/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als teilweise unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
-
EuG, 13.09.2006 – T-226/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
-
EuG, 28.06.2004 – T-342/99
Beschluss
Leitsatz Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission Airtours zu erstatten hat, wird auf 489615,03 GBP (vierhundertneunundachtzigtausendsechshundertfünfzehn Pfund Sterling und drei Pence) festgesetzt.
-
EuG, 18.09.2003 – T-321/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung der Kommission vom 16. Oktober 2001, mit der die Kofinanzierungsanträge des Klägers vom Dezember 1996 und vom September 1997 abgelehnt wurden, wird für nichtig erklärt. 2. Die Kommission trägt außer i…
-
EuG, 07.12.2004 – T-251/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Betrag der Lagardère von der Kommission in der Rechtssache T-251/00 zu erstattenden Kosten wird auf 46000 Euro festgesetzt. 2. Der Betrag der Canal+ von der Kommission in der Rechtssache T-251/00 zu erstattenden K…
-
EuG, 15.10.2003 – T-372/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird in vollem Umfang als unzulässig abgewiesen. 2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
-
EuG, 18.03.2005 – T-243/01
Beschluss
Leitsatz Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Antragstellerin zu erstatten hat, wird auf 66175 Euro festgesetzt.
-
EuG, 15.09.2004 – T-178/98
Beschluss
Leitsatz Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Antragstellerin zu erstatten hat, wird auf 22612,50 Euro festgesetzt.