Rechtsprechung / EuG, 19.12.2001 – T-195/01

Zitiert von 12 Entscheidungen

EuG, Beschluss vom 19.12.2001 – T-195/01

  1. EuG, 23.10.2002 – T-269/99 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen sowie die Kosten der Kommission.

  2. EuG, 23.10.2002 – T-346/99 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.

  3. EuG, 07.05.2002 – T-306/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  4. EuG, 03.12.2002 – T-181/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  5. EuG, 04.04.2002 – T-198/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug von Artikel 2 der Entscheidung 2002/185/EG der Kommission vom 12. Juni 2001 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Technischen Glaswerke Ilmenau GmbH wird bis zum 17. Februar 2003 ausgeset…

  6. EuG, 11.04.2003 – T-392/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  7. EuG, 25.06.2002 – T-34/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  8. EuG, 28.11.2003 – T-264/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  9. EuGH, 18.10.2002 – C-232/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.

  10. EuG, 20.07.2006 – T-114/06 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug der Entscheidung der Kommission, im Rahmen des Aus-schreibungsverfahrens für Lieferungen in bestimmte zentralasiatische Länder (EuropeAid/122078/C/S/Multi) der IGN France international den Zuschlag zu erte…

  11. EuG, 07.07.2004 – T-37/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Porto de Abrigo — Organização de Produtores da Pesca CRL und die GÊ-Questa — Associação de Defesa do Ambiente werden als Streithelferinnen zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen. 2. Der Strei…

  12. EuG, 07.11.2003 – T-198/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.